Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Rechnungshof-Präsident rügt Verschwendung der Fraktionen
Sebastian Dette empfiehlt klare Regelungen für die Verwendung von Finanzmitteln künftig in einem Gesetz festzulegen
Thüringens Rechnungshof rügt die Verschwendung von Steuergeldern durch die Landtagsfraktionen. Die der TLZ vorliegende Prüfung gemäß Abgeordnetengesetz ist in diesem Jahr Teil des Jahresberichts 2018, der heute in Rudolstadt vorgestellt wird. Die Expertise bezieht sich auf die Jahre 2005 bis 2010. In der Zeit waren zunächst CDU, Linke und SPD im Landtag vertreten, ab 2009 auch die Grünen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Fraktionen damals in mehreren Fällen vom Tarifrecht des öffentlichen Dienstes abgewichen sind und ihre Mitarbeiter besser bezahlt haben. „Hierdurch entstanden für die Fraktionen im Prüfungszeitraum Mehrausgaben von rund 1,3 Millionen Euro“, rügt Rechnungshofpräsident Sebastian Dette.
Der Rückgriff auf die Eingruppierungsvorschriften des Tarifrechts ermögliche es, „den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den Steuergeldern zu gewährleisten“, schreibt er. Der Behördenchef fordert, „dass die Fraktionen bei künftigen Vergütungsleistungen an ihre Mitarbeiter die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in stärkerem Maße berücksichtigen“.
Auch die vorgeschriebene Abgrenzung von Fraktions- und Parteiarbeit ist nicht immer gelungen. „Zwei Fraktionen haben beispielsweise aus Fraktionsmitteln ihre Beteiligung an verschiedenen politischen Kundgebungen und Demonstrationen finanziert“, heißt es. Dabei seien neben Reisekosten, Plakaten und Handzetteln auch Bewirtungskosten übernommen worden.
„Diese Maßnahmen, die auf eine Beeinflussung oder gar Lenkung der Willensbildung im Volk zielen, zählen nicht zu den Aufgaben der Fraktionen“, rügt der Rechnungshofchef.
Die dafür getätigten Ausgaben seien daher an den Landeshaushalt zurückzuführen.
Ebenso beanstandet wurden Bewirtungsaufwendungen sowie die eine „mangelhafte Buchführung und Rechnungslegung
der Fraktionen“. Sebastian Dette empfiehlt am Ende des zwölfseitigen Berichts, „klare Regelungen für die Fraktionsmittelverwendung „durch Gesetz oder andere untergesetzliche Regelungen“zu fassen.