Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Abschreckung
Ein Gesetz dürfte zu mehr Sparsamkeit führen
Na gut, man kann sagen, die Ergebnisse eines Prüfberichts, die sich auf den Zeitraum 2005 bis 2010 beziehen und 2018 veröffentlicht werden, sind nicht mehr tauffrisch. Aber die Daten sollten an den letzten Bericht anschließen und der ist eben schon eine Weile her. Und abgesehen von der mangelnden Aktualität zeigen die Ausführungen, dass weiter Handlungsbedarf besteht. Der Rechnungshofpräsident mahnt zu Recht an, dass es für den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Landtagsfraktionen mit Steuergeldern keine gesetzlichen Festlegungen gibt.
In der vergangenen Jahren hat das immer wieder dazu geführt, dass die Abgeordneten Bewir tungsbelege falsch abrechneten, die Fraktionen Aufgaben, die eigentlich die Partei wahrnimmt und dementsprechend auch bezahlen muss, ordentlich voneinander abzugrenzen. Auch die Bezahlung von Mitarbeitern lag teilweise über den tariflichen Vereinbarungen. Schön für die Beschäftigten, aber nicht für den Steuerzahler.
Bislang gibt es nur eine schriftliche Beratung des Rechnungshofs, wie ordentlich mit den Zuschüssen, die die Abgeordnetengemeinschaften aus öffentlichen Kassen erhalten, umzugehen ist. Ein Paragrafenwerk hätte eine abschreckendere Wirkung. Und das ist bei allem Vertrauen in die Rechtstreue von Fraktionen sicherlich der beste Weg, um der Verschwendung Einhalt zu gebieten.