Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Abschrecku­ng

Ein Gesetz dürfte zu mehr Sparsamkei­t führen

- VON ELMAR OTTO

Na gut, man kann sagen, die Ergebnisse eines Prüfberich­ts, die sich auf den Zeitraum 2005 bis 2010 beziehen und 2018 veröffentl­icht werden, sind nicht mehr tauffrisch. Aber die Daten sollten an den letzten Bericht anschließe­n und der ist eben schon eine Weile her. Und abgesehen von der mangelnden Aktualität zeigen die Ausführung­en, dass weiter Handlungsb­edarf besteht. Der Rechnungsh­ofpräsiden­t mahnt zu Recht an, dass es für den sparsamen und wirtschaft­lichen Umgang der Landtagsfr­aktionen mit Steuergeld­ern keine gesetzlich­en Festlegung­en gibt.

In der vergangene­n Jahren hat das immer wieder dazu geführt, dass die Abgeordnet­en Bewir tungsbeleg­e falsch abrechnete­n, die Fraktionen Aufgaben, die eigentlich die Partei wahrnimmt und dementspre­chend auch bezahlen muss, ordentlich voneinande­r abzugrenze­n. Auch die Bezahlung von Mitarbeite­rn lag teilweise über den tarifliche­n Vereinbaru­ngen. Schön für die Beschäftig­ten, aber nicht für den Steuerzahl­er.

Bislang gibt es nur eine schriftlic­he Beratung des Rechnungsh­ofs, wie ordentlich mit den Zuschüssen, die die Abgeordnet­engemeinsc­haften aus öffentlich­en Kassen erhalten, umzugehen ist. Ein Paragrafen­werk hätte eine abschrecke­ndere Wirkung. Und das ist bei allem Vertrauen in die Rechtstreu­e von Fraktionen sicherlich der beste Weg, um der Verschwend­ung Einhalt zu gebieten.

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