Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Bei Betriebsre­nte wird weiterhin doppelt kassiert

TLZUmfrage: Bis auf die Union sind alle Parteien im Bundestag für eine Gesetzesän­derung

- VON SIBYLLE GÖBEL

Mit Ausnahme der Unionsfrak­tion haben alle im Bundestag vertretene­n Parteien ein Interesse daran, mit der Beschneidu­ng von Direktvers­icherungen Schluss zu machen Das hat eine TLZ-Umfrage unter den Thüringer Bundestags­abgeordnet­en ergeben.

Seit 2004 werden Betriebsre­ntner, zu denen auch Direktvers­icherte zählen, infolge des Gesundheit­smodernisi­erungsgese­tzes

(GMG) von 2003 um knapp ein Fünftel der angesparte­n Summe gebracht: Sie müssen darauf den vollen Arbeitnehm­erund Arbeitgebe­ranteil zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung plus Zusatzbeit­rag und Pflegevers­icherung entrichten, obwohl ihr Einkommen bereits in der Ansparphas­e verbeitrag­t wurde.

Viele Arbeitnehm­er, die Vorsorge für das Alter betrieben haben – darunter auch Tausende Thüringer –, fühlen sich betrogen.

Inzwischen haben sich Betroffene auch im Verein der Direktvers­icherungsg­eschädigte­n organisier­t. Er hatte jüngst bei einer Anhörung im Bundestag erstmals die Möglichkei­t, sich vor diesem Gremium zu äußern.

Während Thüringer Bundestags­abgeordnet­e von Linken, SPD, FDP, Grünen und AfD die Ungerechti­gkeit sehen, die in dem Gesetz steckt, für eine Entlastung der Versichert­en sind, lehnt der Eichsfelde­r Manfred Grund (CDU) eine Korrektur

des GMG ab. Zum einen weil den Krankenkas­sen damit Einnahmen in Millionenh­öhe verloren gingen, zum anderen weil Rentner einen größeren Anteil an den Krankenver­sicherungs­kosten tragen sollten, da sie auch einen wachsenden Teil dieser Kosten verursache­n. Aus Sicht der Linken verkehrt dieses Argument die Ausrichtun­g der Kranken- und Pflegevers­icherung in ihr Gegenteil.

Rentner zahlen auf die Betriebsre­nte den vollen Beitragssa­tz zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung samt Zusatzbeit­rag. 2017 waren das im Bundesdurc­hschnitt 15,7 Prozent. Der Direktvers­icherer ist verpflicht­et, der Krankenkas­se zu Beginn der Rentenausz­ahlung Bescheid zu geben. Die Beiträge werden dann automatisc­h an die Krankenkas­se abgeführt. Dazu kommen in aller Regel noch 2,55 Prozent Beitrag zur gesetzlich­en Pflegevers­icherung für Rentner mit Kindern. 2,8 Prozent sind es für Rentner ohne Kinder.

Die Abgaben fallen auch dann an, wenn das Guthaben aus der Direktvers­icherung auf einen Schlag ausgezahlt wird. (gö)

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