Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Bei Betriebsrente wird weiterhin doppelt kassiert
TLZUmfrage: Bis auf die Union sind alle Parteien im Bundestag für eine Gesetzesänderung
Mit Ausnahme der Unionsfraktion haben alle im Bundestag vertretenen Parteien ein Interesse daran, mit der Beschneidung von Direktversicherungen Schluss zu machen Das hat eine TLZ-Umfrage unter den Thüringer Bundestagsabgeordneten ergeben.
Seit 2004 werden Betriebsrentner, zu denen auch Direktversicherte zählen, infolge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes
(GMG) von 2003 um knapp ein Fünftel der angesparten Summe gebracht: Sie müssen darauf den vollen Arbeitnehmerund Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung entrichten, obwohl ihr Einkommen bereits in der Ansparphase verbeitragt wurde.
Viele Arbeitnehmer, die Vorsorge für das Alter betrieben haben – darunter auch Tausende Thüringer –, fühlen sich betrogen.
Inzwischen haben sich Betroffene auch im Verein der Direktversicherungsgeschädigten organisiert. Er hatte jüngst bei einer Anhörung im Bundestag erstmals die Möglichkeit, sich vor diesem Gremium zu äußern.
Während Thüringer Bundestagsabgeordnete von Linken, SPD, FDP, Grünen und AfD die Ungerechtigkeit sehen, die in dem Gesetz steckt, für eine Entlastung der Versicherten sind, lehnt der Eichsfelder Manfred Grund (CDU) eine Korrektur
des GMG ab. Zum einen weil den Krankenkassen damit Einnahmen in Millionenhöhe verloren gingen, zum anderen weil Rentner einen größeren Anteil an den Krankenversicherungskosten tragen sollten, da sie auch einen wachsenden Teil dieser Kosten verursachen. Aus Sicht der Linken verkehrt dieses Argument die Ausrichtung der Kranken- und Pflegeversicherung in ihr Gegenteil.
Rentner zahlen auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung samt Zusatzbeitrag. 2017 waren das im Bundesdurchschnitt 15,7 Prozent. Der Direktversicherer ist verpflichtet, der Krankenkasse zu Beginn der Rentenauszahlung Bescheid zu geben. Die Beiträge werden dann automatisch an die Krankenkasse abgeführt. Dazu kommen in aller Regel noch 2,55 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Rentner mit Kindern. 2,8 Prozent sind es für Rentner ohne Kinder.
Die Abgaben fallen auch dann an, wenn das Guthaben aus der Direktversicherung auf einen Schlag ausgezahlt wird. (gö)