Thüringische Landeszeitung (Jena)
Prozess um tödlichen Mietstreit beginnt
Im September 2016 stach ein Mann aus Wernrode bei Nordhausen auf seinen Vermieter und dessen Frau ein
WERNRODE. Gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Nordthüringen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gestern Anklage erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 7. September vergangenen Jahres einen Mann in Wernrode getötet zu haben.
Der Mann habe sich wegen vollendeten und versuchten Totschlags zu verantworten, heißt es in einem Statement von Staatsanwalt Dirk Germerodt.
Der Getötete und dessen schwer verletzte Ehefrau hatten dem Angeklagten in ihrem Wohnhaus in Wernrode ein Quartier vermietet. Wegen säumiger Mietzahlungen und einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung war es zwischen dem Angeklagten und dem Vermieter-Ehepaar zum Streit gekommen. Am 6. September 2016 wechselte der Vermieter daher das Schloss zu der Wohnung des Angeklagten aus. Mit der nunmehr verschlossenen Wohnungstür konfrontiert, brach der erheblich alkoholisierte Angeklagte nach Darstellung Germerodts in den frühen Morgenstunden des 7. September die Wohnungstür auf.
Das Vermieter-Ehepaar begab sich daraufhin in dessen Wohnung, um ihm die Kündigung zu übergeben. An der Wohnungstür soll sich ein heftiger Streit entwickelt haben.
Der Angeklagte soll schließlich, mit einem großen Fleischermesser bewaffnet, den Vermieter angegriffen haben. Der später Getötete wurde zunächst verletzt und versuchte zu flüchten. Während der Angeklagte ihm nachlief, traf er auf dessen 37 Jahre alte Ehefrau, heißt es weiter im Statement der Staatsanwaltschaft. Völlig unvermittelt soll der Angeklagte ihr eine tiefe Stichverletzung in den Bauch versetzt haben.
Anschließend verfolgte er deren Ehemann bis vor das Wohnhaus. Dort soll der Angeklagte den zu Boden gestürzten Mann mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Der 42-Jährige verstarb an dieser Verletzung. Seine Ehefrau erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Sie konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Der Angeklagte soll den Tod seiner Opfer zumindest in Kauf genommen haben. Ihm wird daher Totschlag und versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund seiner alkoholischen Beeinträchtigung war seine Steuerungsfähigkeit vermutlich erheblich eingeschränkt, so der Staatsanwalt.
Weitere Aufklärung wird die Hauptverhandlung ergeben. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt. Er ist bereits mehrfach auch wegen Körperverletzungsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist ledig und war zum Tatzeitpunkt als Koch beschäftigt. Seit der Tat befindet er sich in Untersuchungshaft. Laut Dirk Germerodt steht auf Totschlag eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Notoperation rettete 37Jährige