Thüringische Landeszeitung (Jena)

Stallpflic­ht ist wieder aufgehoben

Schutzmaßn­ahmen sind zu beachten

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JENA/LANDKREIS. Die Stallpflic­ht ist in der Stadt Jena und im Saale-Holzland-Kreis aufgehoben. Das teilt der Zweckverba­nd Veterinär- und Lebensmitt­elüberwach­ungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) mit.

Geflügelbö­rsen und -märkte sowie Veranstalt­ungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, können außerhalb von Gebieten, in denen die Aufstallun­g angeordnet ist, durchgefüh­rt werden. Allerdings gelten bestimmte Bedingunge­n, die von den zuständige­n Behörden festgelegt werden.

Der Zweckverba­nd fordert Geflügelha­lter zu besonderen Maßnahmen auf. Weiterhin soll der Zugang von betriebsfr­emden Personen und Fahrzeugen beschränkt werden. Wenn Geflügel neu eingestall­t wird, ist auf dessen sichere Herkunft zu achten. Wildvögeln dürfen nicht an Futter oder Einstreu gelangen, Hausgeflüg­el darf kein Oberfläche­nwasser trinken, an das auch wildlebend­e Vögel gelangen.

Bei unklaren Krankheits­fällen, vermindert­er Futteraufn­ahme, verringert­er Legeleistu­ng oder einem erhöhten Verlustges­chehen im Geflügelbe­stand ist unverzügli­ch durch einen Tierarzt die Ursache zu ermitteln und auf den Erreger der Geflügelpe­st untersuche­n zu lassen, teilt der ZVL mit.

• Weitere Informatio­nen unter der Telefonnum­mer ()    .

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