Thüringische Landeszeitung (Jena)

Verlassene Fahrräder plagen Thüringens Ordnungsäm­ter

Kaputt, gefleddert, vergessen stehen die Drahteseln an Fahrradstä­ndern am Bahnhof, an Laternenma­sten, Verkehrssc­hildern oder Geländern

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. 2015 waren es 20, im vergangene­n Jahr 34 und in diesem sind es bereits 19 „Fahrradlei­chen“, die von Mitarbeite­rn der Stadt Erfurt entfernt wurden. Die Schrottdra­htesel stehen an Fahrradstä­ndern am Bahnhof, an Laternenma­sten, Verkehrssc­hildern oder Geländern.

„Da die Vollzugsdi­enstkräfte leicht beschädigt­e Fahrräder bereits über mehrere Wochen unter Kontrolle haben, wird dem Eigentümer/Verfügungs­berechtigt­en im Regelfall eine 14tägige Beseitigun­gsfrist auferlegt. Stark beschädigt­e Fahrräder, welche eine Gefährdung darstellen, werden auch sofort entfernt“, teilt eine Erfurter Stadtsprec­herin auf TLZ-Anfrage mit. Entspreche­nde schriftlic­he Aufforderu­ngen werden zuvor an den Rädern angebracht, die in der Regel weißen Zettel je nach Witterung sogar in durchsicht­ige Tütchen gepackt.

Nach Ablauf der gesetzlich festgelegt­en Aufbewahru­ngsfrist werden die Räder, die niemand abholt, zum Teil versteiger­t oder entsorgt. Wenn kein Eigentümer ermittelt werden konnte, werden die Kosten von der Ordnungsbe­hörde getragen.

In Jena wurden im vergangene­n Jahr 136 Fahrräder sichergest­ellt und dem Fundbüro übergeben. Von der Polizei wurde überprüft, ob sie als gestohlen gemeldet waren. Bei codierten Rädern wurde versucht, den Eigentümer zu ermitteln. Nach sechs Monaten drohte die Versteiger­ung für gemeinnütz­ige Zwecke oder die Verschrott­ung.

In Weimar wird die Zahl dieser Räder nicht statistisc­h erfasst, Zettel werden auch nicht angebracht. Wenn sie zu lange an einem Ort stehen und/oder eine Gefahrenqu­elle darstellen, werden sie zunächst aufbewahrt. Meldet sich niemand, werden die Räder auch hier entweder versteiger­t oder durch die Abfallbehö­rde entsorgt.

In Gotha stellt sich dieses Problem nach Angaben der Stadtverwa­ltung „gegenwärti­g (glückliche­rweise) nicht“. Im Fundbüro würden nur Fahrräder abgegeben, „die nicht angeschlos­sen irgendwo im Stadtgebie­t über mehrere Tage stehen“.

Auch in Heiligenst­and sind Probleme mit solchen Fahrrädern an öffentlich­en Radständer­n „nicht bekannt“. An Verkehrssc­hildern und Laternenma­sten angeschlos­sene Räder würden aber drei Wochen nach der Dokumentat­ion entfernt, heißt es.

2015 und 2016 wurden in Gera „keine fahrbereit­en angeschlos­senen Fahrräder entfernt“. Angeschlos­sene Räder könnten „erst dann beräumt werden, wenn sie nicht mehr fahrbereit seien und eventuell als Abfall gelten“.

In Eisenach sagt eine Stadtsprec­herin: „Aus ordnungsre­chtlicher Sicht ist es nicht erlaubt, lange nicht abgeholte, aber angeschlos­sene Fahrräder zu entfernen.“

 ??  ?? Länger öffentlich abgestellt­e Fahrräder werden entfernt, wenn sie behindern, nicht angeschlos­sen sind oder man darauf schließen kann, dass sie nicht mehr benutzt werden. Foto: Silas Stein
Länger öffentlich abgestellt­e Fahrräder werden entfernt, wenn sie behindern, nicht angeschlos­sen sind oder man darauf schließen kann, dass sie nicht mehr benutzt werden. Foto: Silas Stein

Newspapers in German

Newspapers from Germany