Thüringische Landeszeitung (Jena)
Verlassene Fahrräder plagen Thüringens Ordnungsämter
Kaputt, gefleddert, vergessen stehen die Drahteseln an Fahrradständern am Bahnhof, an Laternenmasten, Verkehrsschildern oder Geländern
ERFURT. 2015 waren es 20, im vergangenen Jahr 34 und in diesem sind es bereits 19 „Fahrradleichen“, die von Mitarbeitern der Stadt Erfurt entfernt wurden. Die Schrottdrahtesel stehen an Fahrradständern am Bahnhof, an Laternenmasten, Verkehrsschildern oder Geländern.
„Da die Vollzugsdienstkräfte leicht beschädigte Fahrräder bereits über mehrere Wochen unter Kontrolle haben, wird dem Eigentümer/Verfügungsberechtigten im Regelfall eine 14tägige Beseitigungsfrist auferlegt. Stark beschädigte Fahrräder, welche eine Gefährdung darstellen, werden auch sofort entfernt“, teilt eine Erfurter Stadtsprecherin auf TLZ-Anfrage mit. Entsprechende schriftliche Aufforderungen werden zuvor an den Rädern angebracht, die in der Regel weißen Zettel je nach Witterung sogar in durchsichtige Tütchen gepackt.
Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfrist werden die Räder, die niemand abholt, zum Teil versteigert oder entsorgt. Wenn kein Eigentümer ermittelt werden konnte, werden die Kosten von der Ordnungsbehörde getragen.
In Jena wurden im vergangenen Jahr 136 Fahrräder sichergestellt und dem Fundbüro übergeben. Von der Polizei wurde überprüft, ob sie als gestohlen gemeldet waren. Bei codierten Rädern wurde versucht, den Eigentümer zu ermitteln. Nach sechs Monaten drohte die Versteigerung für gemeinnützige Zwecke oder die Verschrottung.
In Weimar wird die Zahl dieser Räder nicht statistisch erfasst, Zettel werden auch nicht angebracht. Wenn sie zu lange an einem Ort stehen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen, werden sie zunächst aufbewahrt. Meldet sich niemand, werden die Räder auch hier entweder versteigert oder durch die Abfallbehörde entsorgt.
In Gotha stellt sich dieses Problem nach Angaben der Stadtverwaltung „gegenwärtig (glücklicherweise) nicht“. Im Fundbüro würden nur Fahrräder abgegeben, „die nicht angeschlossen irgendwo im Stadtgebiet über mehrere Tage stehen“.
Auch in Heiligenstand sind Probleme mit solchen Fahrrädern an öffentlichen Radständern „nicht bekannt“. An Verkehrsschildern und Laternenmasten angeschlossene Räder würden aber drei Wochen nach der Dokumentation entfernt, heißt es.
2015 und 2016 wurden in Gera „keine fahrbereiten angeschlossenen Fahrräder entfernt“. Angeschlossene Räder könnten „erst dann beräumt werden, wenn sie nicht mehr fahrbereit seien und eventuell als Abfall gelten“.
In Eisenach sagt eine Stadtsprecherin: „Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist es nicht erlaubt, lange nicht abgeholte, aber angeschlossene Fahrräder zu entfernen.“