Thüringische Landeszeitung (Jena)

Geldstrafe für Betrüger

Gerichtsbe­richt: Vergleichs­weise glimpflich­es Urteil für den Angeklagte­n

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Andere übers Ohr hauen, um den eigenen Lebensunte­rhalt zu finanziere­n: Der Jurist nennt es Betrug, weshalb sich Andreas Falk (*) gestern vor dem Amtsrichte­r verantwort­en musste. Falk war umfassend geständig, so dass er mit einer Geldstrafe davonkam. Dass er mit den Gefühlen einer jungen Frau spielte und diese offenbar sehr verletzte, kam vor Gericht gar nicht mehr zu Sprache.

Eine Entschuldi­gung? „Die würde ich gar nicht annehmen“, sagte Jenny Hahn (Name geändert) in einer Gerichtspa­use. Sie und Falk waren ein Paar, von September 2015 bis zur Geburt der Tochter von Andreas Falk. Die Mutter heißt allerdings Jana Hartung (*), die am Freitag zumindest in einem Fall mitangekla­gt war. Dass er eine andere, echte Freundin hatte und offenbar des Geldes wegen nur mit ihren Gefühlen spielte, das ging ihr erst später auf. Mehrmals nutzte Falk ihr Paypal-Konto, um Rechnungen für OnlineSpie­le zu bezahlen.

Wie er von den Zugangsdat­en erfahren habe, fragte Richter Frank Hovemann. Die habe er halt gekannt, sagte Falk – ebenso gekannt wie die Pin für die ECKarte, mit der er 180 Euro vom Automaten der Hypoverein­sbank in der Schillerst­raße abheben konnte. Das Motiv? „Damals ging es drunter und drüber“, beschrieb Andreas Falk, Jahrgang 1990, sein Leben. Der arbeitslos­e Fachinform­atiker saß mit seiner Freundin – der Mutter seiner elf Monate alten Tochter – auf der Anklageban­k.

Vor Gericht erschienen sie ohne Anwalt. Falk war umfassend geständig. Sie, Jahrgang 1983 und eine gelernte Bürokauffr­au, wollte sich nicht einlassen. Vom Vorwurf des Einmietbet­ruges jedenfalls wurde sie freigespro­chen, Falk nahm alle Schuld auf sich. Das Paar stieg vom 19. bis zum 22. September im „Gasthof zur Schweiz“ab, Zimmer mit Frühstück: Andreas Falk, Jana Hartung und Janas Tochter, die aus einer früheren Beziehung stammt. Das Motiv? „Meine Freundin hatte ihre Wohnung verloren. Und es gab Ärger mit dem Jugendamt“, sagte Falk. Die Rechnung über 299 Euro zahlte er nicht. Doch er versichert­e gestern, die Summe begleichen zu wollen, weshalb Richter Hovemann selbst zum Kopiergerä­t einen Stock höher ging und ein Duplikat anfertigte. Der Inhaber des Gasthauses, der wie Jenny Hahn und weitere Zeugen geladen worden war, quittierte Falks Ankündigun­g mit einem bitteren Lächeln.

Der junge Mann hat Schulden: 8500 Euro sind vermeintli­ch nicht viel, aber eine gehörige Stange Geld für einen arbeitslos­en Informatik­er. Dazu kommen jetzt die Gerichtsko­sten und natürlich die Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 15 Euro. In das Strafmaß flossen zwei weitere Fälle ein: So bot Falk über Ebay Geräte an, darunter eine Playstatio­n. Und während die Kunden ihre Waren bezahlten, blieb Falk ihnen die Geräte schuldig. Das Motiv? Darauf hatte er keine wirkliche Antwort. Zumindest sagte er nicht, er habe die Geräte ein weiteres Mal verkaufen wollen.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwä­ltin 360 Tagessätze zu je 15 Euro. Und sie sprach davon, dass man auch über einen gewerbsmäß­igen Betrug nachdenken könne. Strafmilde­rnd allerdings war der Umstand, dass das Bundeszent­ralregiste­r keinen Eintrag aufzuweise­n habe, erklärte Hovemann. Zwei Fälle seien so alt, dass sie getilgt worden seien. Mehrfach sprach Andreas Falk davon, über seine Verhältnis­se gelebt zu haben. Mit der Geburt der Tochter sei er ein neuer Menschen geworden. Und vor ihm liegen zwei Bewerbungs­gespräche. Jenny Hahn, die mit Freunden und Verwandten den Prozess verfolgte, wollte daran nicht so recht glauben.

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