Thüringische Landeszeitung (Jena)

Kadaver werden in der Regel vergraben

Leser fragt nach Verbleib toter Waschbären

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Was passiert eigentlich mit den Kadavern all der vielen Waschbären, fragt Jürgen Herda aus Gerstungen, nachdem die TLZ die Zahlen zur landesweit­en Jagdstreck­e 2016/17 vorgestell­t und berichtet hatte, dass rund 11 160 Waschbären erlegt oder verendet aufgefunde­n wurden.

Sehr geehrter Herr Herda, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich habe Ihre Frage zum einen an die Thüringer Landesfors­tanstalt weitergere­icht. Deren Sprecher teilt uns mit, dass die Kadaver der Tiere, also die nicht verwertbar­en Tierkörper, in der Natur verbleiben und im Regelfall durch denjenigen, der sie erlegt hat, vergraben werden. Dabei müsse allerdings sichergest­ellt sein, dass dies so geschehe, dass es zu keiner Störung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung sowie von Naturnutze­rn und auch zu keiner Beeinträch­tigung der Umwelt kommt. Es müsse also beispielsw­eise ein gewisser Abstand zu Gewässern eingehalte­n werden.

Bestehe eine tierseuche­nrechtlich­e Anordnung, müsse der Kadaver – gegebenenf­alls nach einer Probenentn­ahme – in die Tierkörper­beseitigun­gsanlage gebracht werden. Für die Forstleute wie auch für jagende Waldbesitz­er spiele die Bejagung des Waschbären keine herausrage­nde Bedeutung, ergänzt der Forstsprec­her. In den vergangene­n beiden Jagdjahren seien auf den rund 190 000 Hektar Jagdfläche, die die Landesfors­tanstalt bewirtscha­ftet, nur 182 (Jagdjahr 2015/16) beziehungs­weise 193 (Jagdjahr 2016/17) Waschbären zur Strecke gebracht worden.

Wir haben aber auch das für die Jagd zuständige Ministeriu­m für Infrastruk­tur und Landwirtsc­haft um Auskunft gebeten. Es weist darauf hin, dass grundsätzl­ich alle wildlebend­en Tiere, die eines natürliche­n Todes sterben oder tödlich verunglück­en, in der Natur verbleiben. Die Kadaver dienten als Aas der natürliche­n Nahrungske­tte oder würden im Stickstoff­kreislauf zu Humus kompostier­t.

Allerdings entstünden durch das Aneignungs­recht und das Seuchenrec­ht Ausnahmen: Wer das Recht zur Jagdausübu­ng habe, habe auch ein Aneignungs­oder Eigentumsr­echt. Verzichte er aber darauf, sei der Grundeigen­tümer zur Beseitigun­g des Kadavers verpflicht­et. Für die Entsorgung des Kadavers gebe es neben den auch vom Forst genannten

Möglichkei­ten des Vergrabens und der Tierkörper­beseitigun­gsanlage noch jene, Kadaver „in geringen Mengen“in den Hausmüll zu werfen.

Das Ministeriu­m weist zudem darauf hin, dass die Jäger oft die Trophäen, Kiefern, Schädel und Läufe mitnehmen und für die Ausbildung von Jägern und Jagdhunden verwenden. Verunglück­en Waschbären im Straßenver­kehr, habe wiederum zuerst der Jagdausübu­ngsberecht­igte den ersten Zugriff. Verzichtet er darauf, müsse der jeweilige Straßenbau­lastträger den Kadaver entfernen und in die Tierkörper­beseitigun­gsanlage bringen.

Bislang werden Waschbären kaum verwertet. Der Deutsche Jagdverban­d (DJV), der 2017 als Jahr des Waschbären ausgerufen hat, will deshalb mit einer besseren Nutzung der Felle für Pelzbeklei­dung Anreize für Jäger schaffen, mehr Waschbären zu schießen. Denn der räuberisch­e Einwandere­r entwickelt sich für heimische Tierarten zunehmend zu Bedrohung. Im Oktober startet der DV nahe Rastatt ein Pilotproje­kt. Dort sollen Jäger die Möglichkei­t haben, die Waschbärfe­lle in einer Abbalgstat­ion abzugeben.

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Beantworte­t eine Leserfrage: TLZThüring­enredakteu­rin Sibylle Göbel

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