Thüringische Landeszeitung (Jena)
Kadaver werden in der Regel vergraben
Leser fragt nach Verbleib toter Waschbären
Was passiert eigentlich mit den Kadavern all der vielen Waschbären, fragt Jürgen Herda aus Gerstungen, nachdem die TLZ die Zahlen zur landesweiten Jagdstrecke 2016/17 vorgestellt und berichtet hatte, dass rund 11 160 Waschbären erlegt oder verendet aufgefunden wurden.
Sehr geehrter Herr Herda, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich habe Ihre Frage zum einen an die Thüringer Landesforstanstalt weitergereicht. Deren Sprecher teilt uns mit, dass die Kadaver der Tiere, also die nicht verwertbaren Tierkörper, in der Natur verbleiben und im Regelfall durch denjenigen, der sie erlegt hat, vergraben werden. Dabei müsse allerdings sichergestellt sein, dass dies so geschehe, dass es zu keiner Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie von Naturnutzern und auch zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt kommt. Es müsse also beispielsweise ein gewisser Abstand zu Gewässern eingehalten werden.
Bestehe eine tierseuchenrechtliche Anordnung, müsse der Kadaver – gegebenenfalls nach einer Probenentnahme – in die Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden. Für die Forstleute wie auch für jagende Waldbesitzer spiele die Bejagung des Waschbären keine herausragende Bedeutung, ergänzt der Forstsprecher. In den vergangenen beiden Jagdjahren seien auf den rund 190 000 Hektar Jagdfläche, die die Landesforstanstalt bewirtschaftet, nur 182 (Jagdjahr 2015/16) beziehungsweise 193 (Jagdjahr 2016/17) Waschbären zur Strecke gebracht worden.
Wir haben aber auch das für die Jagd zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Auskunft gebeten. Es weist darauf hin, dass grundsätzlich alle wildlebenden Tiere, die eines natürlichen Todes sterben oder tödlich verunglücken, in der Natur verbleiben. Die Kadaver dienten als Aas der natürlichen Nahrungskette oder würden im Stickstoffkreislauf zu Humus kompostiert.
Allerdings entstünden durch das Aneignungsrecht und das Seuchenrecht Ausnahmen: Wer das Recht zur Jagdausübung habe, habe auch ein Aneignungsoder Eigentumsrecht. Verzichte er aber darauf, sei der Grundeigentümer zur Beseitigung des Kadavers verpflichtet. Für die Entsorgung des Kadavers gebe es neben den auch vom Forst genannten
Möglichkeiten des Vergrabens und der Tierkörperbeseitigungsanlage noch jene, Kadaver „in geringen Mengen“in den Hausmüll zu werfen.
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass die Jäger oft die Trophäen, Kiefern, Schädel und Läufe mitnehmen und für die Ausbildung von Jägern und Jagdhunden verwenden. Verunglücken Waschbären im Straßenverkehr, habe wiederum zuerst der Jagdausübungsberechtigte den ersten Zugriff. Verzichtet er darauf, müsse der jeweilige Straßenbaulastträger den Kadaver entfernen und in die Tierkörperbeseitigungsanlage bringen.
Bislang werden Waschbären kaum verwertet. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der 2017 als Jahr des Waschbären ausgerufen hat, will deshalb mit einer besseren Nutzung der Felle für Pelzbekleidung Anreize für Jäger schaffen, mehr Waschbären zu schießen. Denn der räuberische Einwanderer entwickelt sich für heimische Tierarten zunehmend zu Bedrohung. Im Oktober startet der DV nahe Rastatt ein Pilotprojekt. Dort sollen Jäger die Möglichkeit haben, die Waschbärfelle in einer Abbalgstation abzugeben.