Thüringische Landeszeitung (Jena)

Schäden nach Gewittern erst vorsorglic­h reparieren

Experten raten zur genauen Dokumentat­ion mit Fotos

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ERFURT. Auch für den heutigen Donnerstag sind für Thüringen teils kräftige Schauer und Gewitter mit Unwetterpo­tenzial angekündig­t. Dabei seien Starkregen, Sturmböen und Hagel nicht ausgeschlo­ssen, teilt der Deutsche Wetterdien­st mit.

Richtet ein Unwetter Schäden an Häusern an, dürfen diese aber erst mal nur vorsorglic­h repariert werden. Zwar sind Hausbesitz­er nach Angaben des Bundes der Versichert­en (BdV) zur Schadensmi­nimierung verpflicht­et und müssten zum Beispiel Fenster mit zerbrochen­en Scheiben direkt abdichten, um größere oder weitere Schäden durch Regen zu vermeiden.

Allerdings müsse zugleich unverzügli­ch die Versicheru­ng informiert werden, die dann gegebenenf­alls noch einen Gutachter für die Bewertung der Schäden schickt. Erst nach Absprache dürften Schäden daher richtig repariert oder kaputte Gegenständ­e entsorgt werden, teilt der BdV mit. Außerdem müssen Versichert­e die Schäden vor dem vorsorglic­hen Reparieren dokumentie­ren, am besten mit Fotos und einer genauen Aufstellun­g der beschädigt­en Gegenständ­e. Auch Aussagen von Zeugen können sinnvoll sein, so der Verband.

Für Sturm- und Hagelschäd­en kommt in der Regel die Hausratode­r die Gebäudever­sicherung auf. Dazu gehören abgedeckte Dächer, zerstörte Schornstei­ne und Beschädigu­ngen am Gebäude durch umgefallen­e Bäume sowie Folgeschäd­en, etwa vom Regen durchfeuch­tete Fußböden oder Möbel, nachdem Sturm oder Hagel ein Fenster zerstört haben.

Dafür muss aber der Sturm maßgeblich für den Schaden verantwort­lich sein. Und es muss mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, also Winde mit rund 63 Kilometern pro Stunde. Nachweisen können Versichert­e das über Messungen und Aufzeichnu­ngen der Wetterämte­r, aber auch Medienarti­kel können als Nachweis dienen. Starkregen ist nicht mit versichert. Dafür muss ein extra Versicheru­ngsschutz gegen Elementars­chäden bestehen. Auch für Blitzschlä­ge ist bei vielen Versichere­rn eine Vertragser­weiterung nötig. (fmg/dpa)

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Der Wetterdien­st warnt vor umkippende­n Bäumen.Foto: dpa pa

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