Thüringische Landeszeitung (Jena)
„Gefährlich und nicht therapierbar“
Ein 76Jähriger erwischt einen Einbrecher – und bezahlt dafür mit seinem Leben. Der Täter muss lebenslang in Haft
KEMPTEN. Das alte, holzverkleidete Bahnwärterhaus im allgäuischen Stil stand im schützenden Schatten hoher Bäume, ein Gartenzaun umgab es. Für den 76 Jahre alten Hausbesitzer aus Lindau am Bodensee war es jedoch kein sicherer Ort.
Es war im März vergangenen Jahres, als er hier einen Einbrecher ertappte. Für den Rentner das Todesurteil. Die Situation eskalierte, der heute 38-jährige Eindringling brach ihm den Kiefer, erwürgte ihn, zündete daraufhin das Haus an, um Spuren zu verwischen. Draußen, so die Staatsanwaltschaft, soll ein heute 27-Jähriger im Fluchtauto gewartet haben.
Am Dienstag verurteilte das Landgericht Kempten den Hauptangeklagten wegen Mordes, Brandstiftung und Einbruchs zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die stumpfe Gewalt bei dem lange geplanten Einbruch und die anschließende Feuerlegung schlössen eine Panikreaktion aus, so ein Gerichtssprecher. Der zweite Verdächtige wurde freigesprochen.
Es war eine Tat, die die sonst so friedliche Region erschütterte und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ins Wanken brachte. Eine Sonderkommission ermittelte monatelang. Die Tatsache, dass der Täter einer rumänischen Bettelbande angehörte, heizte die Diskussion zusätzlich an. Die Plädoyers am letzten der sechs Verhandlungstage spiegelten das wider: „Wären wir in einem Film, dann würde hier ein Galgen stehen. Und der Einzige, der hängen würde, wäre der Angeklagte“, eröffnete die Anwältin des Hauptangeklagten ihr Plädoyer. Sie wollte einen Freispruch für ihren nicht geständigen Mandanten erreichen, den DNA-Spuren und Zeugenaussagen jedoch überführten.
Der Verurteilte ist laut Staatsanwalt ein „Berufsverbrecher seit seiner Kindheit“. Elf Jahre saß er schon ein, wegen Körperverletzung oder Vergewaltigung. Nun war er auf Bewährung frei. Die Frage, wie lange sich der Rumäne schon in Deutschland aufhält, wollte der Gerichtssprecher nicht beantworten. Der 38-Jährige habe zwar eine Persönlichkeitsstörung, sagte Richter Gunther Schatz in seiner Urteilsbegründung, vermindert schuldfähig aber sei er nicht. Er sei zudem „der Gefährlichste, der in den letzten Jahren hier gesessen ist“, und nicht therapierbar. Straftaten seien für ihn etwas ganz Gewöhnliches: „Wenn er stiehlt, ist er normal.“In seinem wirren Schlusswort bestritt der 38-Jährige die Tat weiterhin.
Auch die Tochter hatte im Laufe des Prozesses als Zeugin ausgesagt, wie die „Schwäbische Zeitung“berichtete. An seinem letzten Tag habe sie ihren Vater besucht und dabei zweimal verdächtige Geräusche gehört. Sie habe nachgesehen, aber nichts Ungewöhnliches feststellen können. „Mein Vater war krank, aber lebensfroh“, sagte sie.
Auch Tochter hörte verdächtige Geräusche