Thüringische Landeszeitung (Jena)
Kritik am Jugendamt im Ilm-Kreis
Nach dem MordUrteil stellt sich die Frage nach dem Handlungsmuster der Behörde
ILMENAU. Mehrere Monate nach dem Mord-Urteil des Landgerichts Erfurt gegen einen Vater, der in Altenfeld (Ilm-Kreis) im Sommer 2017 zwei seiner Kinder getötet hat, reißt die Kritik am Jugendamt wegen des Falls nicht ab. Der Mann hatte wenige Tage vor der Tat seine Frau krankenhausreif geprügelt. Das Amt beließ die Kinder dennoch bei ihm.
Zahlreiche Menschen berichten, dass das Jugendamt auch im Umgang mit anderen Familien ähnlich handelte, wenn auch mit weniger gravierenden Folggen.
Nach Informationen unserer Zeitung war der zum Tatzeitpunkt 27-jährige Familienvater schon lange vor Dezember 2016 beim Jugendamt des Ilm-Kreises bekannt – oder hätte dort zumindest bekannt sein müssen. Denn die Familie, in der der Mann aufgewachsen ist, ist seit inzwischen mehr als zehn Jahren vom Jugendamt des Ilm-Kreises betreut worden. Während dieser Begleitung habe es mehr als einmal Hinweise darauf gegeben, dass in der Herkunftsfamilie des späteren mutmaßlichen Doppelmörders das Wohl von Kindern gefährdet sein könnte. Das Landratsamt des Ilm-Kreises beziehungsweise das dortige Jugendamt wollen keine Angaben dazu machen, seit wann die Behörde den späteren mutmaßlichen Doppelmörder tatsächlich kannte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Vater gegen das Urteil inzwischen Revision eingelegt. (sh)
ALTENFELD. Am Beginn steht eine Schock-Nachricht: Am 15. Juni 2017 ermordet nach den Feststellungen des Landgerichts Erfurt in Altenfeld – ein 1000Seelenort im Ilm-Kreis – ein Mann zwei seiner Söhne. Die Kinder sind damals gerade einmal elf Monate und vier Jahre alt. Auch auf seinen damals dreijährigen Sohn sticht der Deutsche nach Überzeugung der Richter ein, verletzt ihn schwer.
Das Gericht verurteilt den zum Tatzeitpunkt 27 Jahre alten Vater im April 2018 unter anderem für diese Taten zur Höchststrafe: Die zuständig Kammer verhängt gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellt sie die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann, sagt der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung, habe „ein Massaker“an seinen Kindern verübt. Vor Gericht hat der Mann die Taten gestanden. Das Urteil ist derzeit allerdings noch nicht rechtskräftig.
Als wären diese Taten nicht schon unerklärlich genug, wird ihre Aufarbeitung immer begleitet von einer nagenden Ungewissheit: Hätte sich die Tötung der zwei Jungen und der Tötungsversuch an dem dritten Kind womöglich verhindern lassen, wenn das Jugendamt des Ilm-Kreises seine Aufgabe ernst genommen, seine Arbeit richtig gemacht hätte?
Schon während der Hauptverhandlung gegen den Vater stellen die Richter, der Staatsanwalt, die Nebenklage-Anwälte und selbst der Gutachter in dem Fall außergewöhnlich kritische Fragen an eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die als Zeugin vor Gericht aussagen muss.
Immer wieder wollen sie von der Frau vor allem wissen, warum das Jugendamt die Kinder bei ihrem Vater ließ, obwohl die Behörde und die dort Beschäftigten nach den Feststellungen vor Gericht wussten, dass der Mann gewalttätig war.
Denn passiert war dies: Zwei Tage bevor der Mann die Kinder tötete – am 13. Juni 2017 – prügelte er nach den Feststellungen des Gerichts seine Ehefrau krankenhausreif. Die Ermittlungen und die Hauptverhandlung zeigen, dass er sogar noch zuschlug, als sie schon am Boden lag; die Kinder mussten dabei zusehen. Trotzdem erkannte das Jugendamt keine Notwenigkeit, die Kinder von ihrem Vater zu trennen. Nicht einmal an den Ort des Geschehens begaben sich Mitarbeiter des Amtes nach dem Übergriff des Vaters auf seine Ehefrau. Obwohl, das räumt die Mitarbeiterin des Jugendamtes vor Gericht ein, es Richtlinien im Jugendamt gibt, die ein anderes Vorgehen erforderlich gemacht hätten: Wenn Kinder Gewalt zwischen ihren Eltern erleben, erklärt die Frau vor Gericht, sei das nach den Richtlinien der Jugendarbeit als Hinweis darauf zu werten, dass es nötig sei, Kinder aus ihrer Familie zu nehmen. „Die Richtlinien gibt‘s, dass häusliche Gewalt ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung ist“, sagt sie.
Von ihrem Vater getrennt wurden die Kinder im Fall von Altenfeld trotzdem nicht.
Weil, so das Argument des Jugendamtes vor Gericht und auch in einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2017 zu dem Vorfall, der Vater bis zu den ihm zur Last gelegten Morden seinen Kindern gegenüber nie gewalttätig gewesen sei. Und weil die gerade zusammengeschlagene Mutter zugestimmt habe, die Kinder beim Vater zu lassen.
Dass die Frau in ihrem Zustand noch einen klaren Gedanken fassen konnte, haben jedoch mehrere Zeugen vor Gericht bestritten.
Schon deshalb dauert die Suche nach der Antwort auf diese eine, große Frage also an; katalysiert dadurch, dass sowohl die zuständige Staatsanwaltschaft Erfurt als auch das Landgericht Erfurt bei der juristischen Bewertung des Falls zwar keinen Zweifel daran gelassen haben, dass aus ihrer Sicht der Vater die Schuld für den Tod seiner zwei Söhne trägt und schuld ist am Leid seines dritten Kindes. Gleichzeitig haben sie aber klargestellt, dass das Jugendamt des Ilm-Kreises im Umgang der Familie schwere Fehler gemacht habe. Und umso mehr stellt sich diese eine, große Frage bis heute, weil sie auf das Grundverständnis der Arbeit des Amtes und der dort tätigen Mitarbeiter zielt.
Kann es also wirklich sein, dass die dort Beschäftigten ihren Job nicht so ernst nehmen, wie sie das sollten und damit das Wohl von jungen Menschen gefährden?
Hinter dem Fall von Altenfeld scheint sogar offenbar ein Muster durch, wenn man dem glaubt, was die Menschen, die das Handeln des Amts verfolgen, erzählen. Wenn man dem vielen Papier glaubt, der Tabelle.
Der Fall von Altenfeld nährt den Verdacht, dass die dabei gemachten vermeintlichen Fehler der Behörde keine Einzelfälle sind, sondern in dieser Behörde immer wieder geschehen; wenngleich sie in der jüngeren Vergangenheit nur im Fall des mutmaßlichen Doppelmordes so unfassbare Konsequenzen hatten.
All die Menschen, die diese Vorwürfe erheben, müssen anonym bleiben. Weil sie mit Dritten nicht darüber sprechen dürfen, was sie wissen. Wegen des sogenannten Sozialdatenschutzes. Wegen des Dienstgeheimnisses. Weil sie Angst vor Repressalien des Jugendamtes oder des Landratsamtes haben. Sie reden trotzdem, weil sie der Meinung sind, dass es Zeit ist, dass Dinge sich ändern.
Um die Vorwürfe in ihrer ganzen Tragweite zu verstehen, muss man wissen, dass der spätere mutmaßliche Doppelmörder von Altenfeld aus einer Familie stammt, die nach Informationen unserer Zeitung zum Tatzeitpunkt schon seit mehr als zehn Jahren vom Jugendamt des IlmKreises betreut worden ist. Die Familie ist kinderreich, ihre soziale Lage schwierig. Mindestens zwei Mal gab es diesen Informationen nach in der Vergangenheit bereits Hinweise darauf, dass das Wohl der dort lebenden Kinder gefährdet sein könnte.
Einmal bereits vor einigen Jahren. Damals versuchte das Jugendamt des Ilm-Kreises sogar, Kinder aus dieser Familie herauszunehmen – scheiterte damit aber vor dem zuständigen Familiengericht. Das mindestens zweite Mal einige Monate vor den schrecklichen Taten. Damals gingen nach Informationen unserer Zeitung beim Jugendamt mehrfach Hinweise ein, in der Herkunftsfamilie des Mannes könnte es zum sexuellen Missbrauch von Kindern gekommen sein. Die Signalwörter „Missbrauch“und „Kindeswohlgefährdung“sind dabei – in ihren möglichen Variationen – ausdrücklich gefallen. Sicher, der spätere mutmaßliche Doppelmörder war spätestens beim zweiten Hinweis auf Kindswohlgefährdung schon aus dem Haus seiner Herkunftsfamilie ausgezogen, lebte mit seiner Frau und seinen drei Kindern in einem Haus in Altenfeld. Doch hätten diese Hinweise auf die vermeintlichen Zustände in der Herkunftsfamilie des Mannes bei den Mitarbeitern des Jugendamtes nicht alle Warnsignale auf Dunkelrot schalten lassen müssen, als sie am Abend des 13. Juni 2017 darüber informiert wurden, dass dieser Mann seine Frau zusammengeschlagen hat?
Gleich mehrere Menschen, die sich gut mit der Jugendhilfe auskennen, sagen ziemlich wortgleich: „Genau das hätte passieren müssen.“Und das sogar unabhängig davon, dass in Fällen von häuslicher Gewalt zwischen Eheleuten, Kinder zumindest vorläufig aus der Familie zu nehmen seien. „Wenn man so will“, sagt jemand, der seit Jahren in der Jugendhilfe arbeitet, „sind in diesem Fall mindestens gleich zwei tödliche Fehler auf einmal passiert: Die haben vorliegende Informationen nicht richtig zusammengepuzzelt und sich nicht an die Richtlinien gehalten.“
Allerdings hat das Jugendamt des Ilm-Kreises nach Informationen unserer Zeitung ohnehin keine übermäßig großen Anstrengungen unternommen, um Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie des späteren mutmaßlichen Doppelmörders nachzugehen, als diese sie kurz vor den Messerstichen erreichen. Stattdessen zeigen sich die dort mit den Hinweisen befassten Mitarbeiter eher resigniert darüber, wie wenig Erfolg Hilfsversuche in der Vergangenheit hatten. Sie tun die erneuten Hinweise auf Kindswohlgefährdung eher als die üblichen Zustände in der Herkunftsfamilie des Vaters der zwei erstochenen Kinder ab.
Womit die Suche nach der Antwort auf die eine große Frage sich langsam vom Einzelfall hin zur möglichen Wiederholung bewegt. Weil das, was das Jugendamt des Ilm-Kreises im Zusammenhang mit der Herkunftsfamilie tut oder nicht tut, nach Ansicht von Jugendarbeitskennern fast deckungsgleich ist mit dem, was dieses Jugendamt tut oder nicht tut, als es erfährt, dass der spätere mutmaßliche Doppelmörder vor den Augen seiner Kinder seine Frau zusammengeschlagen hat. In beiden Situationen, sagen diese Menschen, habe die Behörde die Hinweise auf die Kindeswohlgefährdung nicht ernst genug genommen. In beiden Fällen seien Mitarbeiter des Amtes gar nicht oder nur sehr schwer dazu zu bewegen gewesen, sich selbst und vor Ort ein Bild von der Lage zu machen.
Das Jugendamt selbst will diese Vorhalte, sofern sie die Herkunftsfamilie des Vaters betreffen, nicht kommentieren. Die Behörde sei dem Sozialdatenschutz verpflichtet, lässt das Jugendamt einen Sprecher des Landratsamtes ausrichten. Daher könnten keine personenbezogenen Daten oder Informationen, die dem Amt anvertraut worden seien, preisgeben werden.
Das mögliche Muster hinter dem Handeln oder Nicht-Handeln der Behörde entsteht aber eben nicht nur durch das Handeln oder Nicht-Handeln in den Fällen der Familie und der Herkunftsfamilie des späteren mutmaßlichen Doppelmörders von Altenfeld. Vielmehr erzählen Menschen im Ilm-Kreis von Begebenheiten, die nichts mit den Taten von Altenfeld oder der Herkunftsfamilie des Vaters zu tun haben – und die dennoch die Vorwürfe gegen das Amt untermauern: Die Behörde nehme Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nicht ernst genug, scheue den damit verbundenen Arbeitsaufwand. Die Mitarbeiter seien nur schwer oder gar nicht dazu zu bewegen, „ihren Schreibtisch zu verlassen“, wie das jemand ausdrückt. Ergänzt werden diese zwei Vorhalte durch einen dritten: Zuerst schaue das Jugendamt des IlmKreises darauf, was Hilfen für Kinder und Jugendliche und deren Familie kosten. Dann werde entschieden, „ob die Menschen das Geld wert sind“, meint jemand sogar.
Was immer wieder zu der einen, großen Frage führt: Kann es wirklich sein, dass diese Beschäftigten ihren Job nicht so ernst nehmen wie sie das sollten und damit das Wohl von jungen Menschen gefährden?
Und so geht die Suche nach der Antwort auf die eine, große Frage mit dem starken Eindruck zu Ende, dass etwas nicht stimmt im Jugendamt des IlmKreises.
Auch wenn der Sprecher des Landratsamtes die Vorhalte zurückweist. Geht es um die Frage nach einem Muster der Arbeit der Behörde kann er das, weil dort kein Sozialdatenschutz zum Tragen kommt. Derartige Kritik sei dem Jugendamt auch bislang gar nicht bekannt, sagt der Sprecher – was ein Widerspruch zu Aussage von Menschen ist, die sagen, der Leitung der Behörde ebenso wie der Spitze des Landratsamtes gegenüber habe man immer wieder auf Missstände hingewiesen.
Dagegen erklärt der Sprecher des Landratsamtes, es entspreche nicht den Tatsachen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nicht entschieden genug nachgingen. „Alle Meldungen auf einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung werden entsprechend den fachlichen Standards zeitnah und ordnungsgemäß bearbeitet“, sagt er. Zudem würden bei Hinweisen auf Kindswohlgefährdung und bei anderen Hilfsmaßnahmen des Amtes „regelmäßig“Hausbesuche durchgeführt.
Und weiter: Die Motivation und die Sensibilität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „ist entsprechend ihrer Aufgabe sehr hoch“. Von „fiskalischen Zwängen“seien sie frei, wenn sie Hilfen und Maßnahmen zum Wohl der jungen Menschen prüften und einleiteten, sagt der Sprecher.
Man könnte an dieser Stelle gänzlich enden – mit der Feststellung, dass es auf die große Frage wohl nie eine eindeutig Antwort geben wird, weil die Haltungen der Kritiker der Behörde und des Jugendamtes selbst einfach viel zu unterschiedlich sind.
Richtlinien für das Amt eigentlich eindeutig
Probleme bekannt in der Herkunftsfamilie
Welche Rolle spielen die Finanzen?
Statistik im Land spricht eine eigene Sprache
Oder man wirft zum Abschluss noch einen Blick auf ein paar Zahlen; auf die schon erwähnte Tabelle. Auch wenn der Sprecher des Ilm-Kreis-Landratsamtes ausrichtet, im Jugendamt halte man diese Zahlen für „keinesfalls aussagefähig“, um etwas „zur Qualität und Leistungsfähigkeit der Jugendhilfe in einer Gebietskörperschaft“auszusagen. Ohnehin verfüge die Behörde über eine „ausreichende Personalausstattung“. Das sei nach dem mutmaßlichen Doppelmord von Altenfeld auch noch einmal geprüft worden, wie danach überhaupt „noch einmal alle Handlungsabläufe innerhalb des Jugendamtes auf den Prüfstand gestellt“worden seien.
Diejenigen, die die Vorwürfe gegen das Jugendamt erheben, sehen sich in ihren Vorhalten allerdings ob der Zahlen bestärkt. Weil diese Daten aus ihrer Sicht belegen, dass die Hilfe für Kinder und Jugendliche im IlmKreis eine deutlich kleinere Rolle spielt als in vielen anderen Landkreisen Thüringens. In solchen Kommunen, die wirtschaftlich ähnlich stark sind wie der Ilm-Kreis. Und selbst in solchen, die wirtschaftlich weit schwächer sind.
Bei diesen Daten handelt es sich um eine Tabelle des Thüringer Landesamtes für Statistik, in der unter anderem aufgeführt ist, wie viele Jugendclubs, Erziehungsberatungsstellen, MutterKind-Einrichtungen und auch Plätze in Kinderheimen es in den einzelnen Landkreisen Thüringens es Ende 2016 gab. Wie viele Mitarbeiter in diesen Einrichtungen der Jugendhilfe je Landkreis gearbeitet haben. Neuere Daten sind nicht verfügbar.
In dieser Tabelle steht zum Beispiel, dass es im gesamten Ilm-Kreis Ende 2016 insgesamt 50 Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe gab. Dort arbeiteten insgesamt 130 Menschen. Im wirtschaftlich und mit Blick auf die Einwohnerzahl ähnlich starken Landkreis Gotha waren es damals 99 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, mit 243 dort Tätigen. Im wirtschaftlich sehr schwachen, aber ähnlich einwohnerreichen Landkreis Unstrut-Hainich waren es 79 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen 374 Männern und Frauen gearbeitet haben. Die Vergleichstabelle für 2014 sieht ähnlich aus.
Nach Angaben eines Sprechers des Landesamtes für Statistik enthalten die Aufstellungen sämtliche Angebote der Kinderund Jugendhilfe in den einzelnen Landkreisen; egal, ob sie von einer Kommune oder einem freien Träger bereitgestellt werden, die Mitarbeiter von Behörden sind darin nicht berücksichtigt.
Jemand, der den Umgang des Ilm-Kreises und seines Jugendamtes mit jungen Menschen seit Jahren beobachtet, sagt: „Da haben wir es Schwarz auf Weiß. Wir bilden es uns nicht nur ein, dass dort nicht so viel Geld wie andernorts für die Jugendhilfe ausgegeben wird.“