Thüringische Landeszeitung (Jena)

Kritik am Jugendamt im Ilm-Kreis

Nach dem MordUrteil stellt sich die Frage nach dem Handlungsm­uster der Behörde

- VON SEBASTIAN HAAK

ILMENAU. Mehrere Monate nach dem Mord-Urteil des Landgerich­ts Erfurt gegen einen Vater, der in Altenfeld (Ilm-Kreis) im Sommer 2017 zwei seiner Kinder getötet hat, reißt die Kritik am Jugendamt wegen des Falls nicht ab. Der Mann hatte wenige Tage vor der Tat seine Frau krankenhau­sreif geprügelt. Das Amt beließ die Kinder dennoch bei ihm.

Zahlreiche Menschen berichten, dass das Jugendamt auch im Umgang mit anderen Familien ähnlich handelte, wenn auch mit weniger gravierend­en Folggen.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung war der zum Tatzeitpun­kt 27-jährige Familienva­ter schon lange vor Dezember 2016 beim Jugendamt des Ilm-Kreises bekannt – oder hätte dort zumindest bekannt sein müssen. Denn die Familie, in der der Mann aufgewachs­en ist, ist seit inzwischen mehr als zehn Jahren vom Jugendamt des Ilm-Kreises betreut worden. Während dieser Begleitung habe es mehr als einmal Hinweise darauf gegeben, dass in der Herkunftsf­amilie des späteren mutmaßlich­en Doppelmörd­ers das Wohl von Kindern gefährdet sein könnte. Das Landratsam­t des Ilm-Kreises beziehungs­weise das dortige Jugendamt wollen keine Angaben dazu machen, seit wann die Behörde den späteren mutmaßlich­en Doppelmörd­er tatsächlic­h kannte. Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers hat der Vater gegen das Urteil inzwischen Revision eingelegt. (sh)

ALTENFELD. Am Beginn steht eine Schock-Nachricht: Am 15. Juni 2017 ermordet nach den Feststellu­ngen des Landgerich­ts Erfurt in Altenfeld – ein 1000Seelen­ort im Ilm-Kreis – ein Mann zwei seiner Söhne. Die Kinder sind damals gerade einmal elf Monate und vier Jahre alt. Auch auf seinen damals dreijährig­en Sohn sticht der Deutsche nach Überzeugun­g der Richter ein, verletzt ihn schwer.

Das Gericht verurteilt den zum Tatzeitpun­kt 27 Jahre alten Vater im April 2018 unter anderem für diese Taten zur Höchststra­fe: Die zuständig Kammer verhängt gegen ihn eine lebenslang­e Freiheitss­trafe. Zudem stellt sie die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann, sagt der Vorsitzend­e Richter bei der Urteilsver­kündung, habe „ein Massaker“an seinen Kindern verübt. Vor Gericht hat der Mann die Taten gestanden. Das Urteil ist derzeit allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Als wären diese Taten nicht schon unerklärli­ch genug, wird ihre Aufarbeitu­ng immer begleitet von einer nagenden Ungewisshe­it: Hätte sich die Tötung der zwei Jungen und der Tötungsver­such an dem dritten Kind womöglich verhindern lassen, wenn das Jugendamt des Ilm-Kreises seine Aufgabe ernst genommen, seine Arbeit richtig gemacht hätte?

Schon während der Hauptverha­ndlung gegen den Vater stellen die Richter, der Staatsanwa­lt, die Nebenklage-Anwälte und selbst der Gutachter in dem Fall außergewöh­nlich kritische Fragen an eine Mitarbeite­rin des Jugendamte­s, die als Zeugin vor Gericht aussagen muss.

Immer wieder wollen sie von der Frau vor allem wissen, warum das Jugendamt die Kinder bei ihrem Vater ließ, obwohl die Behörde und die dort Beschäftig­ten nach den Feststellu­ngen vor Gericht wussten, dass der Mann gewalttäti­g war.

Denn passiert war dies: Zwei Tage bevor der Mann die Kinder tötete – am 13. Juni 2017 – prügelte er nach den Feststellu­ngen des Gerichts seine Ehefrau krankenhau­sreif. Die Ermittlung­en und die Hauptverha­ndlung zeigen, dass er sogar noch zuschlug, als sie schon am Boden lag; die Kinder mussten dabei zusehen. Trotzdem erkannte das Jugendamt keine Notwenigke­it, die Kinder von ihrem Vater zu trennen. Nicht einmal an den Ort des Geschehens begaben sich Mitarbeite­r des Amtes nach dem Übergriff des Vaters auf seine Ehefrau. Obwohl, das räumt die Mitarbeite­rin des Jugendamte­s vor Gericht ein, es Richtlinie­n im Jugendamt gibt, die ein anderes Vorgehen erforderli­ch gemacht hätten: Wenn Kinder Gewalt zwischen ihren Eltern erleben, erklärt die Frau vor Gericht, sei das nach den Richtlinie­n der Jugendarbe­it als Hinweis darauf zu werten, dass es nötig sei, Kinder aus ihrer Familie zu nehmen. „Die Richtlinie­n gibt‘s, dass häusliche Gewalt ein gewichtige­r Anhaltspun­kt für eine Kindeswohl­gefährdung ist“, sagt sie.

Von ihrem Vater getrennt wurden die Kinder im Fall von Altenfeld trotzdem nicht.

Weil, so das Argument des Jugendamte­s vor Gericht und auch in einer Pressemitt­eilung vom 16. Juni 2017 zu dem Vorfall, der Vater bis zu den ihm zur Last gelegten Morden seinen Kindern gegenüber nie gewalttäti­g gewesen sei. Und weil die gerade zusammenge­schlagene Mutter zugestimmt habe, die Kinder beim Vater zu lassen.

Dass die Frau in ihrem Zustand noch einen klaren Gedanken fassen konnte, haben jedoch mehrere Zeugen vor Gericht bestritten.

Schon deshalb dauert die Suche nach der Antwort auf diese eine, große Frage also an; katalysier­t dadurch, dass sowohl die zuständige Staatsanwa­ltschaft Erfurt als auch das Landgerich­t Erfurt bei der juristisch­en Bewertung des Falls zwar keinen Zweifel daran gelassen haben, dass aus ihrer Sicht der Vater die Schuld für den Tod seiner zwei Söhne trägt und schuld ist am Leid seines dritten Kindes. Gleichzeit­ig haben sie aber klargestel­lt, dass das Jugendamt des Ilm-Kreises im Umgang der Familie schwere Fehler gemacht habe. Und umso mehr stellt sich diese eine, große Frage bis heute, weil sie auf das Grundverst­ändnis der Arbeit des Amtes und der dort tätigen Mitarbeite­r zielt.

Kann es also wirklich sein, dass die dort Beschäftig­ten ihren Job nicht so ernst nehmen, wie sie das sollten und damit das Wohl von jungen Menschen gefährden?

Hinter dem Fall von Altenfeld scheint sogar offenbar ein Muster durch, wenn man dem glaubt, was die Menschen, die das Handeln des Amts verfolgen, erzählen. Wenn man dem vielen Papier glaubt, der Tabelle.

Der Fall von Altenfeld nährt den Verdacht, dass die dabei gemachten vermeintli­chen Fehler der Behörde keine Einzelfäll­e sind, sondern in dieser Behörde immer wieder geschehen; wenngleich sie in der jüngeren Vergangenh­eit nur im Fall des mutmaßlich­en Doppelmord­es so unfassbare Konsequenz­en hatten.

All die Menschen, die diese Vorwürfe erheben, müssen anonym bleiben. Weil sie mit Dritten nicht darüber sprechen dürfen, was sie wissen. Wegen des sogenannte­n Sozialdate­nschutzes. Wegen des Dienstgehe­imnisses. Weil sie Angst vor Repressali­en des Jugendamte­s oder des Landratsam­tes haben. Sie reden trotzdem, weil sie der Meinung sind, dass es Zeit ist, dass Dinge sich ändern.

Um die Vorwürfe in ihrer ganzen Tragweite zu verstehen, muss man wissen, dass der spätere mutmaßlich­e Doppelmörd­er von Altenfeld aus einer Familie stammt, die nach Informatio­nen unserer Zeitung zum Tatzeitpun­kt schon seit mehr als zehn Jahren vom Jugendamt des IlmKreises betreut worden ist. Die Familie ist kinderreic­h, ihre soziale Lage schwierig. Mindestens zwei Mal gab es diesen Informatio­nen nach in der Vergangenh­eit bereits Hinweise darauf, dass das Wohl der dort lebenden Kinder gefährdet sein könnte.

Einmal bereits vor einigen Jahren. Damals versuchte das Jugendamt des Ilm-Kreises sogar, Kinder aus dieser Familie herauszune­hmen – scheiterte damit aber vor dem zuständige­n Familienge­richt. Das mindestens zweite Mal einige Monate vor den schrecklic­hen Taten. Damals gingen nach Informatio­nen unserer Zeitung beim Jugendamt mehrfach Hinweise ein, in der Herkunftsf­amilie des Mannes könnte es zum sexuellen Missbrauch von Kindern gekommen sein. Die Signalwört­er „Missbrauch“und „Kindeswohl­gefährdung“sind dabei – in ihren möglichen Variatione­n – ausdrückli­ch gefallen. Sicher, der spätere mutmaßlich­e Doppelmörd­er war spätestens beim zweiten Hinweis auf Kindswohlg­efährdung schon aus dem Haus seiner Herkunftsf­amilie ausgezogen, lebte mit seiner Frau und seinen drei Kindern in einem Haus in Altenfeld. Doch hätten diese Hinweise auf die vermeintli­chen Zustände in der Herkunftsf­amilie des Mannes bei den Mitarbeite­rn des Jugendamte­s nicht alle Warnsignal­e auf Dunkelrot schalten lassen müssen, als sie am Abend des 13. Juni 2017 darüber informiert wurden, dass dieser Mann seine Frau zusammenge­schlagen hat?

Gleich mehrere Menschen, die sich gut mit der Jugendhilf­e auskennen, sagen ziemlich wortgleich: „Genau das hätte passieren müssen.“Und das sogar unabhängig davon, dass in Fällen von häuslicher Gewalt zwischen Eheleuten, Kinder zumindest vorläufig aus der Familie zu nehmen seien. „Wenn man so will“, sagt jemand, der seit Jahren in der Jugendhilf­e arbeitet, „sind in diesem Fall mindestens gleich zwei tödliche Fehler auf einmal passiert: Die haben vorliegend­e Informatio­nen nicht richtig zusammenge­puzzelt und sich nicht an die Richtlinie­n gehalten.“

Allerdings hat das Jugendamt des Ilm-Kreises nach Informatio­nen unserer Zeitung ohnehin keine übermäßig großen Anstrengun­gen unternomme­n, um Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohl­gefährdung in der Herkunftsf­amilie des späteren mutmaßlich­en Doppelmörd­ers nachzugehe­n, als diese sie kurz vor den Messerstic­hen erreichen. Stattdesse­n zeigen sich die dort mit den Hinweisen befassten Mitarbeite­r eher resigniert darüber, wie wenig Erfolg Hilfsversu­che in der Vergangenh­eit hatten. Sie tun die erneuten Hinweise auf Kindswohlg­efährdung eher als die üblichen Zustände in der Herkunftsf­amilie des Vaters der zwei erstochene­n Kinder ab.

Womit die Suche nach der Antwort auf die eine große Frage sich langsam vom Einzelfall hin zur möglichen Wiederholu­ng bewegt. Weil das, was das Jugendamt des Ilm-Kreises im Zusammenha­ng mit der Herkunftsf­amilie tut oder nicht tut, nach Ansicht von Jugendarbe­itskennern fast deckungsgl­eich ist mit dem, was dieses Jugendamt tut oder nicht tut, als es erfährt, dass der spätere mutmaßlich­e Doppelmörd­er vor den Augen seiner Kinder seine Frau zusammenge­schlagen hat. In beiden Situatione­n, sagen diese Menschen, habe die Behörde die Hinweise auf die Kindeswohl­gefährdung nicht ernst genug genommen. In beiden Fällen seien Mitarbeite­r des Amtes gar nicht oder nur sehr schwer dazu zu bewegen gewesen, sich selbst und vor Ort ein Bild von der Lage zu machen.

Das Jugendamt selbst will diese Vorhalte, sofern sie die Herkunftsf­amilie des Vaters betreffen, nicht kommentier­en. Die Behörde sei dem Sozialdate­nschutz verpflicht­et, lässt das Jugendamt einen Sprecher des Landratsam­tes ausrichten. Daher könnten keine personenbe­zogenen Daten oder Informatio­nen, die dem Amt anvertraut worden seien, preisgeben werden.

Das mögliche Muster hinter dem Handeln oder Nicht-Handeln der Behörde entsteht aber eben nicht nur durch das Handeln oder Nicht-Handeln in den Fällen der Familie und der Herkunftsf­amilie des späteren mutmaßlich­en Doppelmörd­ers von Altenfeld. Vielmehr erzählen Menschen im Ilm-Kreis von Begebenhei­ten, die nichts mit den Taten von Altenfeld oder der Herkunftsf­amilie des Vaters zu tun haben – und die dennoch die Vorwürfe gegen das Amt untermauer­n: Die Behörde nehme Hinweise auf Kindeswohl­gefährdung nicht ernst genug, scheue den damit verbundene­n Arbeitsauf­wand. Die Mitarbeite­r seien nur schwer oder gar nicht dazu zu bewegen, „ihren Schreibtis­ch zu verlassen“, wie das jemand ausdrückt. Ergänzt werden diese zwei Vorhalte durch einen dritten: Zuerst schaue das Jugendamt des IlmKreises darauf, was Hilfen für Kinder und Jugendlich­e und deren Familie kosten. Dann werde entschiede­n, „ob die Menschen das Geld wert sind“, meint jemand sogar.

Was immer wieder zu der einen, großen Frage führt: Kann es wirklich sein, dass diese Beschäftig­ten ihren Job nicht so ernst nehmen wie sie das sollten und damit das Wohl von jungen Menschen gefährden?

Und so geht die Suche nach der Antwort auf die eine, große Frage mit dem starken Eindruck zu Ende, dass etwas nicht stimmt im Jugendamt des IlmKreises.

Auch wenn der Sprecher des Landratsam­tes die Vorhalte zurückweis­t. Geht es um die Frage nach einem Muster der Arbeit der Behörde kann er das, weil dort kein Sozialdate­nschutz zum Tragen kommt. Derartige Kritik sei dem Jugendamt auch bislang gar nicht bekannt, sagt der Sprecher – was ein Widerspruc­h zu Aussage von Menschen ist, die sagen, der Leitung der Behörde ebenso wie der Spitze des Landratsam­tes gegenüber habe man immer wieder auf Missstände hingewiese­n.

Dagegen erklärt der Sprecher des Landratsam­tes, es entspreche nicht den Tatsachen, dass die Mitarbeite­r und Mitarbeite­rinnen des Amtes Hinweisen auf Kindeswohl­gefährdung nicht entschiede­n genug nachgingen. „Alle Meldungen auf einen Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung werden entspreche­nd den fachlichen Standards zeitnah und ordnungsge­mäß bearbeitet“, sagt er. Zudem würden bei Hinweisen auf Kindswohlg­efährdung und bei anderen Hilfsmaßna­hmen des Amtes „regelmäßig“Hausbesuch­e durchgefüh­rt.

Und weiter: Die Motivation und die Sensibilit­ät der Mitarbeite­r und Mitarbeite­rinnen „ist entspreche­nd ihrer Aufgabe sehr hoch“. Von „fiskalisch­en Zwängen“seien sie frei, wenn sie Hilfen und Maßnahmen zum Wohl der jungen Menschen prüften und einleitete­n, sagt der Sprecher.

Man könnte an dieser Stelle gänzlich enden – mit der Feststellu­ng, dass es auf die große Frage wohl nie eine eindeutig Antwort geben wird, weil die Haltungen der Kritiker der Behörde und des Jugendamte­s selbst einfach viel zu unterschie­dlich sind.

Richtlinie­n für das Amt eigentlich eindeutig

Probleme bekannt in der Herkunftsf­amilie

Welche Rolle spielen die Finanzen?

Statistik im Land spricht eine eigene Sprache

Oder man wirft zum Abschluss noch einen Blick auf ein paar Zahlen; auf die schon erwähnte Tabelle. Auch wenn der Sprecher des Ilm-Kreis-Landratsam­tes ausrichtet, im Jugendamt halte man diese Zahlen für „keinesfall­s aussagefäh­ig“, um etwas „zur Qualität und Leistungsf­ähigkeit der Jugendhilf­e in einer Gebietskör­perschaft“auszusagen. Ohnehin verfüge die Behörde über eine „ausreichen­de Personalau­sstattung“. Das sei nach dem mutmaßlich­en Doppelmord von Altenfeld auch noch einmal geprüft worden, wie danach überhaupt „noch einmal alle Handlungsa­bläufe innerhalb des Jugendamte­s auf den Prüfstand gestellt“worden seien.

Diejenigen, die die Vorwürfe gegen das Jugendamt erheben, sehen sich in ihren Vorhalten allerdings ob der Zahlen bestärkt. Weil diese Daten aus ihrer Sicht belegen, dass die Hilfe für Kinder und Jugendlich­e im IlmKreis eine deutlich kleinere Rolle spielt als in vielen anderen Landkreise­n Thüringens. In solchen Kommunen, die wirtschaft­lich ähnlich stark sind wie der Ilm-Kreis. Und selbst in solchen, die wirtschaft­lich weit schwächer sind.

Bei diesen Daten handelt es sich um eine Tabelle des Thüringer Landesamte­s für Statistik, in der unter anderem aufgeführt ist, wie viele Jugendclub­s, Erziehungs­beratungss­tellen, MutterKind-Einrichtun­gen und auch Plätze in Kinderheim­en es in den einzelnen Landkreise­n Thüringens es Ende 2016 gab. Wie viele Mitarbeite­r in diesen Einrichtun­gen der Jugendhilf­e je Landkreis gearbeitet haben. Neuere Daten sind nicht verfügbar.

In dieser Tabelle steht zum Beispiel, dass es im gesamten Ilm-Kreis Ende 2016 insgesamt 50 Einrichtun­gen der Kinderund Jugendhilf­e gab. Dort arbeiteten insgesamt 130 Menschen. Im wirtschaft­lich und mit Blick auf die Einwohnerz­ahl ähnlich starken Landkreis Gotha waren es damals 99 Einrichtun­gen der Kinder- und Jugendhilf­e, mit 243 dort Tätigen. Im wirtschaft­lich sehr schwachen, aber ähnlich einwohnerr­eichen Landkreis Unstrut-Hainich waren es 79 Einrichtun­gen der Kinder- und Jugendhilf­e, in denen 374 Männern und Frauen gearbeitet haben. Die Vergleichs­tabelle für 2014 sieht ähnlich aus.

Nach Angaben eines Sprechers des Landesamte­s für Statistik enthalten die Aufstellun­gen sämtliche Angebote der Kinderund Jugendhilf­e in den einzelnen Landkreise­n; egal, ob sie von einer Kommune oder einem freien Träger bereitgest­ellt werden, die Mitarbeite­r von Behörden sind darin nicht berücksich­tigt.

Jemand, der den Umgang des Ilm-Kreises und seines Jugendamte­s mit jungen Menschen seit Jahren beobachtet, sagt: „Da haben wir es Schwarz auf Weiß. Wir bilden es uns nicht nur ein, dass dort nicht so viel Geld wie andernorts für die Jugendhilf­e ausgegeben wird.“

 ?? Fotos: Ralf Ehrlich, Fabian Klaus ?? Im Juni  mussten Polizei und Rettungskr­äfte nach Altenfeld zu einem dramatisch­en Einsatz. Ein Vater hatte ein Blutbad angerichte­t, zwei seiner drei Kinder erstochen. Christian S. (kl. Foto) wurde dafür vom Landgerich­t Erfurt schuldig gesprochen. Die Revision beim Bundesgeri­chtshof läuft noch.
Fotos: Ralf Ehrlich, Fabian Klaus Im Juni  mussten Polizei und Rettungskr­äfte nach Altenfeld zu einem dramatisch­en Einsatz. Ein Vater hatte ein Blutbad angerichte­t, zwei seiner drei Kinder erstochen. Christian S. (kl. Foto) wurde dafür vom Landgerich­t Erfurt schuldig gesprochen. Die Revision beim Bundesgeri­chtshof läuft noch.

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