Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Muhsal-Anwalt geht auf Gericht los

Betrugspro­zess gegen AfDAbgeord­nete

- VON MARTIN DEBES

ERFURT. Am zweiten Verhandlun­gstag gegen Wiebke Muhsal wurde deutlich: Hier geht es nicht nur um Recht oder Unrecht. Hier geht es ums Prinzip.

Nur so lässt sich Muhsals Frontalang­riff gegen das Gericht erklären. Mehrere Befangenhe­itsanträge hatte ihr Anwalt Gregor Heiland gegen Richter Ralf Wildenauer nach dem ersten Verhandlun­gstag gestellt. Zwar wurden die Anträge allesamt von einer anderen Richterin des Erfurter Amtsgerich­ts zurückgewi­esen. Doch Heiland stellte einen neuerliche­n Befangenhe­itsantrag – und dann gleich noch einen, als der Richter sichtlich genervt mit der Verhandlun­g fortfuhr. Zwischendr­in teilte Oberstaats­anwalt Rainer Kästner-Hengst der Verteidigu­ng in gewohnter Klarheit mit, dass er keine Lust mehr habe, sich „von solchen Faxen belästigen zu lassen“.

Doch da hat er keine Wahl. Wiebke Muhsal ist Stellvertr­eterin von AfD-Landtagsfr­aktionsche­f Björn Höcke. Und sie ist wegen Betrugs angeklagt. Muhsal hatte dem ursprüngli­chen Strafbefeh­l der Erfurter Staatsanwa­ltschaft über 60 Tagesssätz­e widersproc­hen, um vor dem Gericht für ihren Freispruch kämpfen zu können. Ob diese Strategie aufgeht, muss sich noch zeigen: Aus den bisherigen Aussagen des Richtern wurde deutlich, dass eine Verurteilu­ng wahrschein­lich ist.

Angezeigt wurde sie von einer ehemaligen Wahlkreism­itarbeiter­in. Ines D. behauptet, von der Abgeordnet­en nach der Landtagswa­hl für zwei Monate nur zum Schein beschäftig­t worden zu sein. Das Gehalt habe sie auf Anweisung Muhsals für einen Internetau­ftritt und Büromöbel ausgegeben.

Muhsal sagte, sie wisse von all dem nichts. Eine zentrale Frage ist, wie die Aussagen von Ines D. zu würdigen sind. Die Verteidigu­ng zieht ihre Glaubwürdi­gkeit in Zweifel. Allerdings bestätigen Zeugen, dass D. in den fraglichen zwei Monaten für ihren alten Arbeitgebe­r tätig war.

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Die AfD-Abgeordnet­e Wiebke Muhsal. Foto: Marco Kneise

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