Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Justizvoll­zugsbeamte­r muss 900 Euro an Ehefrau zahlen

Gerichtsbe­richt: Landgerich­t stellte Verfahren wegen Körperverl­etzung vorläufig ein – Entscheidu­ng nützt allen

- VON CLAUDIA GÖTZE

LANDKREIS. Der Fall beschäftig­te im September 2016 die Justiz: Ein nun 49 Jahre alter Justizvoll­zugsbeamte­r aus dem Altkreis Bad Langensalz­a hat vor zwei Jahren seine Frau verletzt. In einem Fall stürzte sie und verletzte sich schwer. Angezeigt hatte sie ihn nach seinem Auszug im September 2015.

Das Amtsgerich­t Mühlhausen glaubte der Aussage der Frau und verwarnte den Mann, dessen Strafe vorbehalte­n wurde. Dagegen ging er in Berufung, die vor dem Landgerich­t Mühlhausen verhandelt wurde. Er wechselte den Verteidige­r, änderte aber seine Einlassung nicht. Neu im Berufungsp­rozess war nur, dass er seinen Arbeitgebe­r informiert habe und dass der Verteidige­r die Glaubwürdi­gkeit der Aussage der Frau begutachte­n lassen wollte.

Der Mann ging im Berufungsv­erfahren kein großes Risiko ein – das Strafmaß darf nicht ungünstige­r ausfallen durch eine einseitige Berufung. Sein Verteidige­r erklärte zu Beginn des Berufungsp­rozesses, dass die Noch-Ehefrau wahrheitsw­idrig ausgesagt habe. Die Ermittlung­en seien zu Lasten seines Mandanten erfolgt. Der Jurist sprach von Versäumnis­sen im Ermittlung­sverfahren. Er müssten weitere Zeugen aus dem Umfeld der Familie gehört werden.

Der Angeklagte sprach von einer „normalen Ehe mit Liebe“, die sie zunächst seit 2010 geführt hätten. Von dieser Liebe blieb in den weiteren Aussagen nichts übrig. Er schildert sie als „gestört“, „therapiere­sistent“und bei den drei gemeinsame­n Kindern sei er „reingelegt worden“.

Die drei in der Anklagesch­rift vorgeworfe­nen Ausraster passierten im Oktober und November 2014 sowie im Mai 2015.

Die 38-Jährige Frau schilderte mehre Stunden das ambivalent­e Verhältnis zum Angeklagte­n. Dieser sei mit ihrer manchmal bohrenden, nervigen Art nicht zurecht gekommen, sagte sie. Dass ihm die Hand ausrutscht­e, war für sie lange etwas, was sie dachte, ertragen zu müssen. Dass es kein erneutes Urteil gab, wurde außerhalb der Verhandlun­g besprochen. Wie der Nebenkläge­ranwalt sagte, wurde eine Verfahrens­einstellun­g mit Geldauflag­e festgelegt. Die Frau erhält 900 Euro.

Der Angeklagte hat keine Vorstrafe und sie weiter einen Unterhalts­zahler für die Kinder. Auch dienstrech­tlich dürfte der Mann nichts zu befürchten haben. Das Verfahren ruhte mit Blick auf den Ausgang des Prozesses.

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Im Teehaus in Bad Langensalz­as Japanische­m Garten versammelt­en sich zehn Erstklässl­er mit ihren Eltern, um sich den Fragen der Jury zu stellen.

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