Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Justizvollzugsbeamter muss 900 Euro an Ehefrau zahlen
Gerichtsbericht: Landgericht stellte Verfahren wegen Körperverletzung vorläufig ein – Entscheidung nützt allen
LANDKREIS. Der Fall beschäftigte im September 2016 die Justiz: Ein nun 49 Jahre alter Justizvollzugsbeamter aus dem Altkreis Bad Langensalza hat vor zwei Jahren seine Frau verletzt. In einem Fall stürzte sie und verletzte sich schwer. Angezeigt hatte sie ihn nach seinem Auszug im September 2015.
Das Amtsgericht Mühlhausen glaubte der Aussage der Frau und verwarnte den Mann, dessen Strafe vorbehalten wurde. Dagegen ging er in Berufung, die vor dem Landgericht Mühlhausen verhandelt wurde. Er wechselte den Verteidiger, änderte aber seine Einlassung nicht. Neu im Berufungsprozess war nur, dass er seinen Arbeitgeber informiert habe und dass der Verteidiger die Glaubwürdigkeit der Aussage der Frau begutachten lassen wollte.
Der Mann ging im Berufungsverfahren kein großes Risiko ein – das Strafmaß darf nicht ungünstiger ausfallen durch eine einseitige Berufung. Sein Verteidiger erklärte zu Beginn des Berufungsprozesses, dass die Noch-Ehefrau wahrheitswidrig ausgesagt habe. Die Ermittlungen seien zu Lasten seines Mandanten erfolgt. Der Jurist sprach von Versäumnissen im Ermittlungsverfahren. Er müssten weitere Zeugen aus dem Umfeld der Familie gehört werden.
Der Angeklagte sprach von einer „normalen Ehe mit Liebe“, die sie zunächst seit 2010 geführt hätten. Von dieser Liebe blieb in den weiteren Aussagen nichts übrig. Er schildert sie als „gestört“, „therapieresistent“und bei den drei gemeinsamen Kindern sei er „reingelegt worden“.
Die drei in der Anklageschrift vorgeworfenen Ausraster passierten im Oktober und November 2014 sowie im Mai 2015.
Die 38-Jährige Frau schilderte mehre Stunden das ambivalente Verhältnis zum Angeklagten. Dieser sei mit ihrer manchmal bohrenden, nervigen Art nicht zurecht gekommen, sagte sie. Dass ihm die Hand ausrutschte, war für sie lange etwas, was sie dachte, ertragen zu müssen. Dass es kein erneutes Urteil gab, wurde außerhalb der Verhandlung besprochen. Wie der Nebenklägeranwalt sagte, wurde eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage festgelegt. Die Frau erhält 900 Euro.
Der Angeklagte hat keine Vorstrafe und sie weiter einen Unterhaltszahler für die Kinder. Auch dienstrechtlich dürfte der Mann nichts zu befürchten haben. Das Verfahren ruhte mit Blick auf den Ausgang des Prozesses.