Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Abschiebeh­aftanstalt verhängt Aufnahmest­opp

Thüringen hat keine Haftmöglic­hkeit für Asylbewerb­er, die sich der Ausweisung entzogen

- VON FABIAN KLAUS

ERFURT/EISENHÜTTE­NSTADT. Die Abschiebeh­aftanstalt im brandenbur­gischen Eisenhütte­nstadt hat einen Aufnahmest­opp ausgegeben. Thüringen kann daher derzeit keine ausreisepf­lichtigen Asylbewerb­er, die sich der Abschiebun­g entzogen haben, in Abschiebeh­aft nehmen lassen, weil es in Thüringen keine Abschiebeh­aftplätze mehr gibt. Im vergangene­n Jahr wurden 19 Personen in Abschiebeh­aft genommen. Ein Sprecher des Thüringer Migrations­ministeriu­ms sowie ein Sprecher des Landesverw­altungsamt­es bestätigte­n die entspreche­nden TLZInforma­tionen auf Nachfrage am Freitag.

Aus dem Migrations­ministeriu­m heißt es, dass das Land Brandenbur­g „in dieser Woche kurzfristi­g“mitgeteilt habe, dass die Abschiebeh­afteinrich­tung in Eisenhütte­nstadt „aufgrund personelle­r und baulicher Umstände“vorübergeh­end nicht zur Verfügung stehe. Nach TLZ-Informatio­nen gibt es diesen Aufnahmest­opp aber schon seit Ende Februar. Das geht aus einem Schreiben einer kreisliche­n Ausländerb­ehörde an das Landesverw­altungsamt hervor, das dieser Zeitung vorliegt.

Thüringen hat seit 2014 eine Kooperatio­nsvereinba­rung mit Brandenbur­g, um die Abschiebeh­aftanstalt Eisenhütte­nstadt mit nutzen zu können. Hintergrun­d ist eine in jenem Jahr erlassene EU-Richtlinie, die besagt, dass Abschiebeh­aftplätze nicht in Justizvoll­zugsanstal­ten (JVA) vorgehalte­n werden dürfen. Bis zum Erlass dieser Richtlinie gab es in der JVA Goldlauter (Suhl) 30 Abschiebeh­aftplätze.

Wie lange die Abschiebeh­aftanstalt in Eisenhütte­nstadt nicht zur Verfügung steht, darüber ist weder im Migrations­ministeriu­m noch im Landesverw­altungsamt etwas bekannt.

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