Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Abschiebehaftanstalt verhängt Aufnahmestopp
Thüringen hat keine Haftmöglichkeit für Asylbewerber, die sich der Ausweisung entzogen
ERFURT/EISENHÜTTENSTADT. Die Abschiebehaftanstalt im brandenburgischen Eisenhüttenstadt hat einen Aufnahmestopp ausgegeben. Thüringen kann daher derzeit keine ausreisepflichtigen Asylbewerber, die sich der Abschiebung entzogen haben, in Abschiebehaft nehmen lassen, weil es in Thüringen keine Abschiebehaftplätze mehr gibt. Im vergangenen Jahr wurden 19 Personen in Abschiebehaft genommen. Ein Sprecher des Thüringer Migrationsministeriums sowie ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes bestätigten die entsprechenden TLZInformationen auf Nachfrage am Freitag.
Aus dem Migrationsministerium heißt es, dass das Land Brandenburg „in dieser Woche kurzfristig“mitgeteilt habe, dass die Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt „aufgrund personeller und baulicher Umstände“vorübergehend nicht zur Verfügung stehe. Nach TLZ-Informationen gibt es diesen Aufnahmestopp aber schon seit Ende Februar. Das geht aus einem Schreiben einer kreislichen Ausländerbehörde an das Landesverwaltungsamt hervor, das dieser Zeitung vorliegt.
Thüringen hat seit 2014 eine Kooperationsvereinbarung mit Brandenburg, um die Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt mit nutzen zu können. Hintergrund ist eine in jenem Jahr erlassene EU-Richtlinie, die besagt, dass Abschiebehaftplätze nicht in Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgehalten werden dürfen. Bis zum Erlass dieser Richtlinie gab es in der JVA Goldlauter (Suhl) 30 Abschiebehaftplätze.
Wie lange die Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt nicht zur Verfügung steht, darüber ist weder im Migrationsministerium noch im Landesverwaltungsamt etwas bekannt.