Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Mit Pfefferspray den Nachbarn eingenebelt
Gerichtsbericht: 45Jährige aus Bad Langensalza angeklagt – Richter schlägt das Einstellen des Verfahrens unter Auflagen vor
MÜHLHAUSEN/BAD LANGENSALZA. Eine 45-Jährige hat im Juni 2016 einen Nachbarn mit Pfefferspray eingenebelt, weil sie sich von ihm angegriffen und beleidigt fühlte. In der Anklage, die nun vor dem Amtsgericht Mühlhausen verhandelt wurde, wurde ihr gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Sie selbst schilderte den Vorfall so: Demnach sei sie von den Männern beleidigt worden. Den späteren Geschädigten habe sie dann zur Rede gestellt, weswegen der 36-Jährige sie angegriffen habe. Der andere Mann habe zugeschaut. Das gehe seit zehn Jahren so.
Sie werde von den Nachbarn beschimpft. Am Ende ihrer Einlassung gab sie zu, selbst einen Alkoholeinfluss von 2,0 Promille gehabt zu haben. Dahinter steckt nach Angaben ihres Anwaltes ein Alkoholproblem. Der Geschädigte gab das Geschehen indes anders wieder. Die Männer hätten vor dem Haus auf der Bank gesessen, als die spätere Angeklagte auf sie zukam. Sie habe „Stress gesucht“und „losgezischt“. Sie trinke immer so viel und mache dann Stress. Sie fange immer an, und hinterher stelle sie sich als Opfer hin, gab der Mann zu Protokoll. Dieses Mal ging sie mit dem Pfefferspray auf die Männer los. Er wollte ihre Hand greifen, dabei kam es zur Rangelei. Er habe nicht mehr viel sehen können wegen des Reizgases und sei geflüchtet. Er habe erst wieder was gesehen, als er seine Augen mit Wasser gespült hatte.
Ein anderer Nachbar sagte, dass es an diesem Tag „Krach wie immer gegeben“habe. Die Polizei komme zwei bis drei Mal pro Woche.
Der Strafrichter schlug vor, das Verfahren am Amtsgericht einzustellen. Er knüpfte diese Entscheidungen aber an zwei Bedingungen: Die Frau muss auf das Pfefferspray verzichten und die Anzeige gegen den Geschädigten wegen Beleidigung und weiterer Straftaten zurücknehmen.
Zwei bis dreimal pro Woche kam Polizei