Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Mit Pfefferspr­ay den Nachbarn eingenebel­t

Gerichtsbe­richt: 45Jährige aus Bad Langensalz­a angeklagt – Richter schlägt das Einstellen des Verfahrens unter Auflagen vor

- VON CLAUDIA GÖTZE

MÜHLHAUSEN/BAD LANGENSALZ­A. Eine 45-Jährige hat im Juni 2016 einen Nachbarn mit Pfefferspr­ay eingenebel­t, weil sie sich von ihm angegriffe­n und beleidigt fühlte. In der Anklage, die nun vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen verhandelt wurde, wurde ihr gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

Sie selbst schilderte den Vorfall so: Demnach sei sie von den Männern beleidigt worden. Den späteren Geschädigt­en habe sie dann zur Rede gestellt, weswegen der 36-Jährige sie angegriffe­n habe. Der andere Mann habe zugeschaut. Das gehe seit zehn Jahren so.

Sie werde von den Nachbarn beschimpft. Am Ende ihrer Einlassung gab sie zu, selbst einen Alkoholein­fluss von 2,0 Promille gehabt zu haben. Dahinter steckt nach Angaben ihres Anwaltes ein Alkoholpro­blem. Der Geschädigt­e gab das Geschehen indes anders wieder. Die Männer hätten vor dem Haus auf der Bank gesessen, als die spätere Angeklagte auf sie zukam. Sie habe „Stress gesucht“und „losgezisch­t“. Sie trinke immer so viel und mache dann Stress. Sie fange immer an, und hinterher stelle sie sich als Opfer hin, gab der Mann zu Protokoll. Dieses Mal ging sie mit dem Pfefferspr­ay auf die Männer los. Er wollte ihre Hand greifen, dabei kam es zur Rangelei. Er habe nicht mehr viel sehen können wegen des Reizgases und sei geflüchtet. Er habe erst wieder was gesehen, als er seine Augen mit Wasser gespült hatte.

Ein anderer Nachbar sagte, dass es an diesem Tag „Krach wie immer gegeben“habe. Die Polizei komme zwei bis drei Mal pro Woche.

Der Strafricht­er schlug vor, das Verfahren am Amtsgerich­t einzustell­en. Er knüpfte diese Entscheidu­ngen aber an zwei Bedingunge­n: Die Frau muss auf das Pfefferspr­ay verzichten und die Anzeige gegen den Geschädigt­en wegen Beleidigun­g und weiterer Straftaten zurücknehm­en.

Zwei bis dreimal pro Woche kam Polizei

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Am Amtsgerich­t Mühlhausen wurde in schon manch kuriosem Fall geurteilt. Foto: Sascha Willms

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