Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
In guter Verfassung
Eine Prüfung ist noch keine Absage
Es gibt die einen, die „Ehe für alle“als legitime Errungenschaft auf dem Weg der Gleichbehandlung betrachten, wie ich das tue, obwohl ich den Gang zum Standesamt bei vielen Paaren jedweden Geschlechts auf mittlere Distanz eher kritisch sehe. Es gibt andere, die ihr herkömmliches Lebensmodell dadurch entwertet sehen, dass es nun keine Beschränkung mehr geben soll auf eine vertragliche Verbindung, die ausschließlich von einer Frau und einem Mann eingegangen werden kann. Wichtig ist mir, dass die Entscheidung „Ehe für alle“nicht auf Sand gebaut wird. Und deshalb ist mir auch gar nicht bange davor, dass das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden soll.
Das Ja einer einfachen Bundestagsmehrheit ist zwar wegweisend, aber womöglich auch ein bisschen dünn mit Blick da rauf, dass ein Teil der Gesellschaft bei dieser Entscheidung mental noch nicht Schritt halten konnte und sich an den Rand gedrängt fühlt. Mit der „Ehe für alle“wird keinem, der bisher zum exklusiven Kreis der Heiratsfähigen gehörte, etwas genommen. Vielmehr hat jetzt jeder die Möglichkeit, eine zweisame Bindung samt Adoptionsrecht einzugehen. Partnerschaft ist immer mit Rechten, vor allem aber mit Pflichten verbunden. Insofern macht ja vor allem die Liebe den Gang zum Standesamt so attraktiv.
Gefährlich an der jetzigen Lage könnte sein, dass die hopplahopp gefällte Bundestagsentscheidung zur „Ehe für alle“gleichermaßen einfach abzuwählen wäre. Schon um das zu verhindern, wäre eine Klarstellung per Grundgesetz jenes sichere Fundament, auf das Ehe und Familie in unserem Land künftig gebaut sein sollte.