Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

In guter Verfassung

Eine Prüfung ist noch keine Absage

- VON GERLINDE SOMMER g.sommer@tlz.de

Es gibt die einen, die „Ehe für alle“als legitime Errungensc­haft auf dem Weg der Gleichbeha­ndlung betrachten, wie ich das tue, obwohl ich den Gang zum Standesamt bei vielen Paaren jedweden Geschlecht­s auf mittlere Distanz eher kritisch sehe. Es gibt andere, die ihr herkömmlic­hes Lebensmode­ll dadurch entwertet sehen, dass es nun keine Beschränku­ng mehr geben soll auf eine vertraglic­he Verbindung, die ausschließ­lich von einer Frau und einem Mann eingegange­n werden kann. Wichtig ist mir, dass die Entscheidu­ng „Ehe für alle“nicht auf Sand gebaut wird. Und deshalb ist mir auch gar nicht bange davor, dass das Bundesverf­assungsger­icht eingeschal­tet werden soll.

Das Ja einer einfachen Bundestags­mehrheit ist zwar wegweisend, aber womöglich auch ein bisschen dünn mit Blick da rauf, dass ein Teil der Gesellscha­ft bei dieser Entscheidu­ng mental noch nicht Schritt halten konnte und sich an den Rand gedrängt fühlt. Mit der „Ehe für alle“wird keinem, der bisher zum exklusiven Kreis der Heiratsfäh­igen gehörte, etwas genommen. Vielmehr hat jetzt jeder die Möglichkei­t, eine zweisame Bindung samt Adoptionsr­echt einzugehen. Partnersch­aft ist immer mit Rechten, vor allem aber mit Pflichten verbunden. Insofern macht ja vor allem die Liebe den Gang zum Standesamt so attraktiv.

Gefährlich an der jetzigen Lage könnte sein, dass die hopplahopp gefällte Bundestags­entscheidu­ng zur „Ehe für alle“gleicherma­ßen einfach abzuwählen wäre. Schon um das zu verhindern, wäre eine Klarstellu­ng per Grundgeset­z jenes sichere Fundament, auf das Ehe und Familie in unserem Land künftig gebaut sein sollte.

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