Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Ab zwei Kilo Gewicht Kenntnisnachweis erforderlich
● Drohnen ermöglichen sehr exakte Messungen: Lässt man sie Meter über dem Boden fliegen, kommt man auf eine Auflösung von rund fünf Zentimetern. Bei zwei Metern Flughöhe lässt sich ein Gelände auf den Millimeter genau vermessen. Zum Vergleich: Ein Satellit kann den Boden auf fünf Meter genau auflösen. Die von Drohnen aufgenommenen Einzelbilder werden zudem mittels Software „gestitcht“, also zu einem Ganzen zusammengesetzt, ohne dass es zu Überlappungen kommt. ● Drohnen kosten zwischen und Euro, Sensoren ( zum Beispiel Kamerasysteme) und Aktoren zwischen und Euro.
● Für Drohnen ab Gramm besteht vom . Oktober an eine Kennzeichnungspflicht. Das heißt, sie müssen an sichtbarer Stelle mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers versehen sein.
Für den Betrieb von Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht ist dann zudem ein anerkannter Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann auch bei der Rucon Gmbh erworben werden. Geschäftsführer Jörg Ruppe ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft im UAVDACH-VERBAND eine der ersten Personen in Deutschland überhaupt, die dafür als Prüfer vom Luftfahrtbundesamt zugelassen sind.
● Wohngrundstücke dürfen der neuen Drohnenverordnung zufolge ohne Zustimmung der Bewohner nicht mehr von Kameradrohnen beflogen werden.