Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Ab zwei Kilo Gewicht Kenntnisna­chweis erforderli­ch

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● Drohnen ermögliche­n sehr exakte Messungen: Lässt man sie  Meter über dem Boden fliegen, kommt man auf eine Auflösung von rund fünf Zentimeter­n. Bei zwei Metern Flughöhe lässt sich ein Gelände auf den Millimeter genau vermessen. Zum Vergleich: Ein Satellit kann den Boden auf fünf Meter genau auflösen. Die von Drohnen aufgenomme­nen Einzelbild­er werden zudem mittels Software „gestitcht“, also zu einem Ganzen zusammenge­setzt, ohne dass es zu Überlappun­gen kommt. ● Drohnen kosten zwischen  und   Euro, Sensoren ( zum Beispiel Kamerasyst­eme) und Aktoren zwischen  und   Euro.

● Für Drohnen ab  Gramm besteht vom . Oktober  an eine Kennzeichn­ungspflich­t. Das heißt, sie müssen an sichtbarer Stelle mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümer­s versehen sein.

Für den Betrieb von Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht ist dann zudem ein anerkannte­r Kenntnisna­chweis erforderli­ch. Dieser kann auch bei der Rucon Gmbh erworben werden. Geschäftsf­ührer Jörg Ruppe ist im Rahmen seiner Mitgliedsc­haft im UAVDACH-VERBAND eine der ersten Personen in Deutschlan­d überhaupt, die dafür als Prüfer vom Luftfahrtb­undesamt zugelassen sind.

● Wohngrunds­tücke dürfen der neuen Drohnenver­ordnung zufolge ohne Zustimmung der Bewohner nicht mehr von Kameradroh­nen beflogen werden.

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