Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Für Azubis
Nach der Berufsschule noch acht Stunden im Betrieb schuften und dann auch noch den Helm für die Baustelle selber zahlen - so geht’s nicht. Azubis haben Rechte. Eine Zusammenfassung
In der Ausbildung sammeln viele Jugendliche ihre erste Arbeitserfahrung. Vieles ist neu – und mancher Azubi muss erst mal lernen, welche Rechte er hat. Denn niemand ist der Willkür seines Vorgesetzten ausgeliefert. Simon Habermaaß ist Bundesvorsitzender der Verdi-jugend und kennt als Gewerkschafter die typischen Streitpunkte. Er weiß, was in der Ausbildung häufig falsch läuft und worauf Azubis achten müssen.
Ausbildungsplan
Zum Ausbildungsvertrag gehört ein Ausbildungsrahmenplan. Darin steht, wann welche Teile der Ausbildung im Betrieb anstehen. „Viele Auszubildende müssen Tätigkeiten ausüben, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben“, sagt Habermaaß. Es sei ebenfalls ein Problem, wenn Azubis Aufgaben erledigen müssen, die zwar im Plan stehen – diese aber fast ausschließlich machen. Ein Beispiel: Ein Azubi in einem Kfz-betrieb muss über Monate immer nur Reifen wechseln oder Kartoffeln schälen.
Überstunden
Azubis müssen nur freiwillige Überstunden machen. „Das heißt, Auszubildende dürfen nicht einfach angewiesen werden, länger zu bleiben, weil es im Betrieb zu wenig Personal gibt“, erklärt Habermaaß. Ausnahmen sind absolute Notfälle. Personalknappheit in der Urlaubszeit ist beispielsweise kein Notfall.
Minusstunden
Wer vom Chef in der Ausbildung vom Chef nach Hause geschickt wird, weil es nichts zu tun gibt, muss die Zeit nicht nacharbeiten, wie Habermaaß erläutert. Ein Beispiel: Bekommt ein Azubi einen Anruf vom Chef, dass er nicht kommen muss, ist das in der Regel eine bezahlte Freistellung.
Berufsschule
Azubis haben ein Recht auf die Ausbildung in der Berufsschule. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen Betriebe in der Berufsschule anrufen und sagen: „Heute ist viel zu tun, ich brauche den Azubi im Betrieb“, erzählt der Verdi-experte. Das ist nicht rechtens und sollte auch nicht hingenommen werden. n n Urlaub
Laut Ausbildungsgesetz haben Jugendliche Anspruch auf mindestens 30 Urlaubstage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, mindestens 27 Tage, wenn sie noch nicht 17 Jahre alt sind, mindestens 25 Tage, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind – und Volljährige haben Anspruch auf mindestens 20 freie Tage. Den Antrag stellt der Azubi über den Ausbilder. Sie sollten aber darauf achten, den Urlaub in die Berufsschulferien zu legen. Denn die Berufsschule müssen sie weiterhin besuchen – auch wenn sie Urlaub haben.
Spaß haben „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“, heißt es sprichwörtlich. Gemeint ist, dass der Azubi ohne Murren auch niedere Tätigkeiten verrichten muss. Auch wenn das mitunter stimmt, heißt es nicht, dass der Azubi nicht auch Spaß bei der Arbeit haben darf. Denn mit einer positiven Einstellung lernt es sich besser. Und auch das Ergebnis fällt besser aus.