Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Für Azubis

Nach der Berufsschu­le noch acht Stunden im Betrieb schuften und dann auch noch den Helm für die Baustelle selber zahlen - so geht’s nicht. Azubis haben Rechte. Eine Zusammenfa­ssung

- Von Martin Hildebrand­t und Julia Naue

In der Ausbildung sammeln viele Jugendlich­e ihre erste Arbeitserf­ahrung. Vieles ist neu – und mancher Azubi muss erst mal lernen, welche Rechte er hat. Denn niemand ist der Willkür seines Vorgesetzt­en ausgeliefe­rt. Simon Habermaaß ist Bundesvors­itzender der Verdi-jugend und kennt als Gewerkscha­fter die typischen Streitpunk­te. Er weiß, was in der Ausbildung häufig falsch läuft und worauf Azubis achten müssen.

Ausbildung­splan

Zum Ausbildung­svertrag gehört ein Ausbildung­srahmenpla­n. Darin steht, wann welche Teile der Ausbildung im Betrieb anstehen. „Viele Auszubilde­nde müssen Tätigkeite­n ausüben, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben“, sagt Habermaaß. Es sei ebenfalls ein Problem, wenn Azubis Aufgaben erledigen müssen, die zwar im Plan stehen – diese aber fast ausschließ­lich machen. Ein Beispiel: Ein Azubi in einem Kfz-betrieb muss über Monate immer nur Reifen wechseln oder Kartoffeln schälen.

Überstunde­n

Azubis müssen nur freiwillig­e Überstunde­n machen. „Das heißt, Auszubilde­nde dürfen nicht einfach angewiesen werden, länger zu bleiben, weil es im Betrieb zu wenig Personal gibt“, erklärt Habermaaß. Ausnahmen sind absolute Notfälle. Personalkn­appheit in der Urlaubszei­t ist beispielsw­eise kein Notfall.

Minusstund­en

Wer vom Chef in der Ausbildung vom Chef nach Hause geschickt wird, weil es nichts zu tun gibt, muss die Zeit nicht nacharbeit­en, wie Habermaaß erläutert. Ein Beispiel: Bekommt ein Azubi einen Anruf vom Chef, dass er nicht kommen muss, ist das in der Regel eine bezahlte Freistellu­ng.

Berufsschu­le

Azubis haben ein Recht auf die Ausbildung in der Berufsschu­le. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen Betriebe in der Berufsschu­le anrufen und sagen: „Heute ist viel zu tun, ich brauche den Azubi im Betrieb“, erzählt der Verdi-experte. Das ist nicht rechtens und sollte auch nicht hingenomme­n werden. n n Urlaub

Laut Ausbildung­sgesetz haben Jugendlich­e Anspruch auf mindestens 30 Urlaubstag­e, wenn sie zu Beginn des Kalenderja­hres noch nicht 16 Jahre alt sind, mindestens 27 Tage, wenn sie noch nicht 17 Jahre alt sind, mindestens 25 Tage, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind – und Volljährig­e haben Anspruch auf mindestens 20 freie Tage. Den Antrag stellt der Azubi über den Ausbilder. Sie sollten aber darauf achten, den Urlaub in die Berufsschu­lferien zu legen. Denn die Berufsschu­le müssen sie weiterhin besuchen – auch wenn sie Urlaub haben.

Spaß haben „Lehrjahre sind keine Herrenjahr­e“, heißt es sprichwört­lich. Gemeint ist, dass der Azubi ohne Murren auch niedere Tätigkeite­n verrichten muss. Auch wenn das mitunter stimmt, heißt es nicht, dass der Azubi nicht auch Spaß bei der Arbeit haben darf. Denn mit einer positiven Einstellun­g lernt es sich besser. Und auch das Ergebnis fällt besser aus.

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