Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Gemeinden kündigen Verfassungsklagen an
Verwaltungsgemeinschaften fürchten kalte Abwicklung und bereiten Widerstand gegen geplante Fusionen vor
ERFURT. Ein Teil der geplanten Zusammenschlüsse von etwa 300 Gemeinden in Thüringen könnten ein Fall für das Verfassungsgericht werden. Das kündigte eine Sprecherin des Vereins „Selbstverwaltung“an, der bereits ein Volksbegehren gegen die inzwischen in großen Teilen gestoppte Gebietsreform eingeleitet hatte. Konkret geht es um den Austritt einiger Gemeinden aus Verwaltungsgemeinschaften. Dabei wurde nicht, wie bisher vorgeschrieben, das Ja der anderen betroffenen Gemeinden mit der nötigen Mehrheit eingeholt. Die mit den rot-rotgrünen Stimmen im Landtag verabschiedeten Gesetzesänderungen kommen aus Sicht des Vereins nicht nur zu spät, sondern sie ändern auch an der rechtlichen Lage nicht viel.
Ausgetragen wird der rechtliche Konflikt vor allem über den Paragrafen 46 der Thüringer Kommunalordnung, der eine Neuordnung der VG regelt. Dort findet sich der Satz: „Von den beteiligten Gemeinden kann ein entsprechender Antrag an das für Kommunalrecht zuständige Ministerium gestellt werden, wenn mindestens die Mehrheit dieser Gemeinden, in der die Mehrheit der Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft wohnt, übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.“Dieses Prinzip der sogenannten doppelten Mehrheit wird nun bei den geplanten Fusionen nicht beachtet. In der Landesregierung sieht man dies anders. Schon in der Begründung des im Landtag vorliegenden Neugliederungsgesetzes heißt es, dass die Kommunalordnung gar nicht so wichtig sei: Grundgesetz und Landesverfassung zufolge habe jede Gemeinde das Recht, Angelegenheiten unter Beachtung des öffentlichen Wohls selbst zu regeln. (md)