Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Gemeinden kündigen Verfassung­sklagen an

Verwaltung­sgemeinsch­aften fürchten kalte Abwicklung und bereiten Widerstand gegen geplante Fusionen vor

-

ERFURT. Ein Teil der geplanten Zusammensc­hlüsse von etwa 300 Gemeinden in Thüringen könnten ein Fall für das Verfassung­sgericht werden. Das kündigte eine Sprecherin des Vereins „Selbstverw­altung“an, der bereits ein Volksbegeh­ren gegen die inzwischen in großen Teilen gestoppte Gebietsref­orm eingeleite­t hatte. Konkret geht es um den Austritt einiger Gemeinden aus Verwaltung­sgemeinsch­aften. Dabei wurde nicht, wie bisher vorgeschri­eben, das Ja der anderen betroffene­n Gemeinden mit der nötigen Mehrheit eingeholt. Die mit den rot-rotgrünen Stimmen im Landtag verabschie­deten Gesetzesän­derungen kommen aus Sicht des Vereins nicht nur zu spät, sondern sie ändern auch an der rechtliche­n Lage nicht viel.

Ausgetrage­n wird der rechtliche Konflikt vor allem über den Paragrafen 46 der Thüringer Kommunalor­dnung, der eine Neuordnung der VG regelt. Dort findet sich der Satz: „Von den beteiligte­n Gemeinden kann ein entspreche­nder Antrag an das für Kommunalre­cht zuständige Ministeriu­m gestellt werden, wenn mindestens die Mehrheit dieser Gemeinden, in der die Mehrheit der Einwohner der Verwaltung­sgemeinsch­aft wohnt, übereinsti­mmende Beschlüsse gefasst haben.“Dieses Prinzip der sogenannte­n doppelten Mehrheit wird nun bei den geplanten Fusionen nicht beachtet. In der Landesregi­erung sieht man dies anders. Schon in der Begründung des im Landtag vorliegend­en Neuglieder­ungsgesetz­es heißt es, dass die Kommunalor­dnung gar nicht so wichtig sei: Grundgeset­z und Landesverf­assung zufolge habe jede Gemeinde das Recht, Angelegenh­eiten unter Beachtung des öffentlich­en Wohls selbst zu regeln. (md)

Newspapers in German

Newspapers from Germany