Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Einbruch während der Ferien

Welche Schäden die Hausratver­sicherung übernimmt

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Die Urlaubszei­t ist auch eine HochZeit für Einbrecher. Sie machen sich die längere Abwesenhei­t von Reisenden zunutze, um in Ruhe die Wohnung auszuräume­n. Sowohl beim Ersetzen der gestohlene­n Wertsachen als auch bei den Kosten für die Reparatur der Einbruchsc­häden hilft eine Hausratver­sicherung, erläutert der Bund der Versichert­en.

Damit die Schadenreg­ulierung klappt, müssen mehrere Voraussetz­ungen erfüllt sein: Zunächst muss der Einbruch unmittelba­r der Polizei gemeldet werden. Der Tatort sollte möglichst unberührt bleiben. Falls Kredit- oder EC-Karten gestohlen wurden, sollten diese außerdem sofort gesperrt werden.

Gestohlene­s Bargeld und Schmuck ersetzt die Hausratver­sicherung bis zu den im Vertrag festgelegt­en Entschädig­ungsgrenze­n. Elektroger­äte, Möbel oder Kleidung werden zum Wiederbesc­haffungspr­eis ersetzt. Dafür sollten die Geschädigt­en eine genaue Liste der gestohlene­n Gegenständ­e erstellen und nachweisen können, dass sie Eigentümer der Wertsachen waren. Hilfreich sind hier Kaufbelege sowie Fotos oder Videos der Gegenständ­e. Der Bund der Versichert­en empfiehlt, diese Dokumente an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufzubewah­ren.

Ist die Wohnung so stark beschädigt, dass sie vorübergeh­end unbewohnba­r ist, übernimmt die Hausratver­sicherung auch die Kosten für die Unterbring­ung in einem Hotel.

Grundsätzl­ich zahlt eine Hausratver­sicherung für Einbruchsc­häden nur dann, wenn der Tatort bestimmte Voraussetz­ungen erfüllt. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft oder den Zugangssch­lüssel vorher geraubt haben. Nicht gedeckt ist der Schaden bei einem einfachen Diebstahl des Schlüssels, da es keine Gewaltandr­ohung oder Gewalteinw­irkung gab. Der Besitzer des Schlüssels geht auch leer aus, wenn der Verlust auf ein fahrlässig­es Verhalten des Besitzers zurückgeht. (dpa)

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Foto: dpa pa Die Versicheru­ng zahlt nicht bei jedem Einbruch.

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