Thüringische Landeszeitung (Weimar)
Einbruch während der Ferien
Welche Schäden die Hausratversicherung übernimmt
Die Urlaubszeit ist auch eine HochZeit für Einbrecher. Sie machen sich die längere Abwesenheit von Reisenden zunutze, um in Ruhe die Wohnung auszuräumen. Sowohl beim Ersetzen der gestohlenen Wertsachen als auch bei den Kosten für die Reparatur der Einbruchschäden hilft eine Hausratversicherung, erläutert der Bund der Versicherten.
Damit die Schadenregulierung klappt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss der Einbruch unmittelbar der Polizei gemeldet werden. Der Tatort sollte möglichst unberührt bleiben. Falls Kredit- oder EC-Karten gestohlen wurden, sollten diese außerdem sofort gesperrt werden.
Gestohlenes Bargeld und Schmuck ersetzt die Hausratversicherung bis zu den im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenzen. Elektrogeräte, Möbel oder Kleidung werden zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Dafür sollten die Geschädigten eine genaue Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen und nachweisen können, dass sie Eigentümer der Wertsachen waren. Hilfreich sind hier Kaufbelege sowie Fotos oder Videos der Gegenstände. Der Bund der Versicherten empfiehlt, diese Dokumente an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufzubewahren.
Ist die Wohnung so stark beschädigt, dass sie vorübergehend unbewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel.
Grundsätzlich zahlt eine Hausratversicherung für Einbruchschäden nur dann, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft oder den Zugangsschlüssel vorher geraubt haben. Nicht gedeckt ist der Schaden bei einem einfachen Diebstahl des Schlüssels, da es keine Gewaltandrohung oder Gewalteinwirkung gab. Der Besitzer des Schlüssels geht auch leer aus, wenn der Verlust auf ein fahrlässiges Verhalten des Besitzers zurückgeht. (dpa)