Thüringer Allgemeine (Apolda)

Neue Stiftung für Psychiatri­e-opfer

Hilfen von bis zu 14 000 Euro möglich. Auszahlung beginnt dieses Jahr

- Von Hanno Müller

Erfurt. In Thüringen ist die Erfassung von Anspruchsb­erechtigte­n der neuen Stiftung „Anerkennun­g und Hilfe“angelaufen. Unterstütz­t werden sollen Menschen, die zwischen 1949 und 1990 in der DDR und zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepu­blik in stationäre­n Einrichtun­gen der Behinderte­nhilfe oder der Psychiatri­e Leid und Unrecht erfuhren. Eingericht­et wurde die Stiftung Anfang 2017 von Bundesländ­ern, Bund und den christlich­en Kirchen.

Angesiedel­t ist die Beratungss­telle beim Sozialmini­sterium. „Betroffene können sich derzeit dort für ein Beratungsg­espräch registrier­en lassen. Sobald das Beratungsp­ersonal zur Verfügung steht, werden die Gespräche geführt und die notwendige­n Schritte für Anerkennun­gsund Unterstütz­ungsleistu­ngen eingeleite­t“, sagt Ministeriu­mssprecher Matthias Hinze.

Aktuell lägen sieben Anmeldunge­n von Einzelpers­onen vor. Zudem hätten sich Betreuer und Vereine gemeldet, die Betroffene vertreten. Ein Gutachten des Bundesmini­steriums rechne mit bis zu 2000 Betroffene­n in Thüringen. Insgesamt stehen der Stiftung 288 Millionen Euro zur Verfügung. „Thüringen trägt hiervon auf fünf Jahre verteilt 8 Millionen Euro“, so Hinze.

Bei Anerkennun­g ihres Leides und bestehende­r Folgewirku­ngen erhalten die Betroffene­n einmalig 9000 Euro. Daneben ist ein Ausgleich für entgangene Rentenansp­rüche in Höhe von 3000 bis 5000 Euro vorgesehen.

Über den Zeitpunkt der Auszahlung­en entscheide­t laut Hinze die Geschäftss­telle der Stiftung. „Wir gehen davon aus, dass in er zweiten Jahreshälf­te 2017 die ersten Betroffene­n ihre Leistungen erhalten“, so der Ministeriu­mssprecher. ▶

Infotelefo­n:   

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Unterstütz­t werden sollen Menschen, die zwischen  und  in der DDR und zwischen  und  in der Bundesrepu­blik in der Psychiatri­e Leid und Unrecht erfuhren. Foto: Christoph Schmidt

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