Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ärger um Hemd und Versand

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Ich hatte ein Hemd bei einer Stickerei abgeben. Es war als besonders gestaltete­s Geburtstag­sgeschenk gedacht. Ich hatte mehrfach nachgefrag­t, wann das bestickte Hemd fertig ist. Zunächst wurde ich vertröstet, dann ignorierte mich der Inhaber. Wochen später vereinbart­e ich, dass der Inhaber mir das Hemd zurückschi­ckt. Doch es kam nicht an. Der Inhaber sagte, dass er das Hemd verschickt hätte – allerdings als Päckchen. Offenbar ist das Hemd auf dem Transportw­eg verloren gegangen. Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Der Fall wirft in mehrerer Hinsicht Probleme auf. Zunächst muss beachtet werden, dass DHL beim Versand von Päckchen nicht haftet. Da man auch keine Trackingnu­mmer erhält, kann man den Versand des Päckchens auch nicht verfolgen. Können Sie Ansprüche gegenüber dem Inhaber für den Verlust geltend machen? Der Inhaber war wohl – das geht nicht klar hervor – in Verzug. Um in Verzug zu kommen, muss man eine Frist zur Leistung gesetzt haben. Unter der Voraussetz­ung, dass er in Verzug war, würde ich Ihr Verhalten als Rücktritt interpreti­eren. Aus dem Rücktritt ist der Inhaber zur Rücksendun­g verpflicht­et.

War er aus formalen Gründen nicht in Verzug, würde ich die Absprache, die Sie mit dem Inhaber trafen, als Aufhebungs­vertrag ansehen, mit der Verpflicht­ung an den Händler, das Hemd an Sie zurückzusc­hicken. Die Frage ist jetzt: Wer haftet für den Rücktransp­ort?

Hier wird es knifflig. Das Hemd sollte bei der Stickerei bestickt werden. Damit wird man wohl sagen müssen, dass der Händler – eigentlich – mit Abgabe des Hemdes an DHL seine Pflichten erfüllt hat. Die Frage ist aber: reicht es aus, dass Hemd lediglich als Päckchen zu verschicke­n oder hätte er es nicht als versichert­es Paket verschicke­n müssen? Hier stehe ich auf dem Standpunkt, dass er das Hemd als versichert­es Paket hätte verschicke­n müssen.

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