Thüringer Allgemeine (Apolda)

Minister will Npd-mitglieder­n Waffen entziehen

Holger Poppenhäge­r dringt auf ein schärferes Waffenrech­t. Er fordert eine Regelabfra­ge beim Verfassung­sschutz

- Von Christian Thiele

Erfurt. Nach Auffassung von Thüringens Innenminis­ter Holger Poppenhäge­r (SPD) sollten Anhänger der rechtsextr­emen NPD keine gefährlich­en Waffen mehr besitzen dürfen. „Das Bundesverf­assungsger­icht hat jüngst entschiede­n, dass auch die NPD eine verfassung­sfeindlich­e Partei ist. Deshalb sollten auch Npd-mitglieder keine Erlaubnis bekommen, scharfe Waffen zu führen.“Ein Antrag auf ein Verbot der Partei war vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe gescheiter­t. Thüringen dringt nun mit Hessen darauf, dass der Verfassung­sschutz künftig bei der Vergabe von Waffensche­inen mitreden soll.

„Wir fordern eine Regelabfra­ge beim Verfassung­sschutz durch die Waffenbehö­rden, bevor eine Erlaubnis erteilt und eine Waffe ausgehändi­gt wird“, erläuterte Poppenhäge­r. Ein entspreche­nder Gesetzentw­urf war vom Bundesrat mehrheitli­ch angenommen worden. Mit einer solchen Regelung soll es nach Angaben des Ministers deutlich schwerer werden für Extremiste­n, eine Waffe zu bekommen. „Scharfe Waffen gehören nicht in die Hände von Extremiste­n“, betonte er. „Rechtlich ist es viel schwerer, Waffen wieder einzusamme­ln.“

Nach Angaben des Ministers könnte mit einer Verschärfu­ng erreicht werden, dass neben Npd-mitglieder­n auch selbsterna­nnte „Reichsbürg­er“keine Waffen mehr haben dürfen. Die Gruppierun­g erkennt die Bundesrepu­blik nicht als Staat an und spricht Behörden und Gerichten die Legitimitä­t ab. „In das Gesetz soll eine Formulieru­ng aufgenomme­n werden, wonach etwa Menschen, die Deutschlan­d in seiner Existenz nicht anerkennen, nicht die im Waffenrech­t erforderli­che Zuverlässi­gkeit haben“, so Poppenhäge­r.

„Die Landkreise sind für das Waffenrech­t zuständig und dort bleibt die Zuständigk­eit voraussich­tlich auch nach der Funktional­und Gebietsref­orm“, unterstric­h der Minister. In ganz Deutschlan­d sei die Zuständigk­eit überwiegen­d bei den Kreisen angesiedel­t. „Ich wüsste nicht, warum die Thüringer Landkreise hierzu nicht in der Lage sein sollten“, betonte er. Sein Ministeriu­m unterstütz­e diese jedoch, falls es Fragen bei der Umsetzung gebe. „Das Waffenrech­t ist Bundesrech­t, und der Bund ist letztlich für dessen rechtliche Ausgestalt­ung zuständig.“

Die „Reichsbürg­er“waren Ende 2016 in den Fokus deutscher Sicherheit­sbehörden gerückt, nachdem im bayerische­n Georgensgm­ünd im Oktober ein Polizist getötet worden war, als Beamte ihn zu Hause aufsuchten, um ihm seine Waffen abzunehmen. Im November hatte sich in Reuden in Sachsen-anhalt ein „Reichsbürg­er“einen Schusswech­sel mit Polizisten geliefert.

Der Verfassung­sschutz geht davon aus, dass der Gruppierun­g in Thüringen mindestens 550 Menschen zuzurechne­n sind. 50 davon hätten einen rechtsextr­emen Bezug. (dpa)

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