Thüringer Allgemeine (Apolda)

Nsu-prozess: Gericht hört sich Kritik an

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Schwere Vorwürfe von Dorothea Marx

München. Nach zwei Wochen Osterpause geht der Nsu-prozess mit voraussich­tlich neuem Streit um die psychiatri­sche Beurteilun­g von Beate Zschäpe weiter. Das Gericht will am Mittwoch und Donnerstag den Bochumer Hirnforsch­er und Psychiater Pedro Faustmann vernehmen.

Faustmann soll im Auftrag der drei Zschäpe-pflichtver­teidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm das Gutachten des Sachverstä­ndigen Henning Saß „methodenkr­itisch“bewerten. Saß hatte Zschäpe volle Schuldfähi­gkeit bescheinig­t und eine andauernde Gefährlich­keit der Angeklagte­n für möglich erklärt.

In der Woche danach soll dann auch der Freiburger Psychiater Joachim Bauer aussagen. Bauer war von Zschäpe und ihren Wunschvert­eidigern Mathias Grasel und Hermann Borchert engagiert worden. Bauer soll Zschäpe bei einer früheren Aussage Schuldunfä­higkeit attestiert haben.

Zehn Jahre nach den tödlichen Schüssen auf die Polizistin Michèle Kiesewette­r sieht indes die Vorsitzend­e des Thüringer Nsu-untersuchu­ngsausschu­sses, Dorothea Marx, die Aufklärung durch Behörden behindert. Es sei an der Zeit, neben den Nsu-tätern „auch diejenigen disziplina­risch und strafrecht­lich zur Rechenscha­ft zu ziehen, die pflichtwid­rig die Aufklärung verhindern“, erklärte die Spdpolitik­erin. Nach Auffassung von Marx bestehen Zweifel daran, dass die aus Thüringen stammende Polizistin nur zufällig Opfer der ebenfalls aus Thüringen stammenden Nsu-täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos geworden ist. (dpa)

Häufig ohne Dolmetsche­r

Erfurt. Viele Flüchtling­e müssen nach Einschätzu­ng des Thüringer Flüchtling­srats bei Arztbesuch­en ohne Dolmetsche­r auskommen. Das sei ein riesiges Problem, sagte Ellen Könneker von der Initiative. Nach ihren Angaben sieht das Sozialgese­tzbuch für Geflüchtet­e nach Ende eines Asylverfah­rens nicht vor, dass die Kosten für einen Übersetzer erstattet werden. „Eine ordentlich­e Diagnose kann so nicht erfolgen“, sagte sie. Die Bundesregi­erung müsse das dringend ändern.

Für Flüchtling­e, die sich noch in einem Asylverfah­ren befinden, sei ein Dolmetsche­r als Kann-regelung vorgesehen, erklärte Könner. „Das wird von den Landkreise­n unterschie­dlich gehandhabt.“Es brauche aber eine einheitlic­he Regelung, forderte sie. (dpa)

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