Teure Einsätze
Wer bei dem Fehlalarm des Rauchmelders zahlt
Berlin. Feuerwehren beklagen, dass es vermehrt zu Einsätzen durch Rauchmelder-fehlalarme kommt. Eine typische Ursache ist der vergessene Batteriewechsel. Wer muss dafür zahlen?
Rückt die Feuerwehr zu einem Einsatz aus, bei dem keine Gefahr bestand, spricht man von einem Fehlalarm. So ein Einsatz kostet um die 400 Euro. In einigen Fällen kommt der Steuerzahler dafür auf, in anderen Fällen können Vermieter oder indirekt auch der Mieter belangt werden.
Vermieter: Wurde der Fehlalarm z. B. ausgelöst, weil sich der Rauchmelder in einem schlechten Zustand befand, kann die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Betreiber der „Brandmeldeanlage“verlangen, meist ist das der Vermieter oder Eigentümer. So urteilte jedenfalls das Verwaltungsgericht Neustadt (Az.: 5 K 491/14.NW).
Mieter: Wird der Vermieter als Betreiber des Rauchmelders in Anspruch genommen, kann er Schadenersatz von seinem Mieter verlangen. Das ist möglich, wenn der Fehlalarm aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters ausgelöst wurde. Wenn ein Mieter etwa durch viel Rauch, Dunst oder Hitze beim Kochen einen ordnungsgemäß installierten Rauchwarnmelder auslöse, bedeute dies eine Verletzung seiner Obhutspflicht, urteilte das Landgericht Frankfurt. (Az: 2-11 S 153/14). (Ftx)