Approbation für ausländische Ärzte
Grundsätzlich können ausländische Ärzte in Deutschland die Approbation erhalten, wenn sie das deutsche Staatsexamen oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. Das gilt für Abschlüsse aus der EU, nötig ist dann nur eine Fachsprachenprüfung. Nicht-EU-Ärzte müssen zusätzlich eine Kenntnisprüfung ablegen. Von den Landesärztekammern wird mittlerweile sogar gefordert, dass alle Ärzte aus Drittstaaten für die Approbation ein deutsches medizinisches Staatsexamen ablegen sollen. Klinikpraktiker kritisieren, dass viele Ausländer dann allein an den sprachlichen Hürden scheitern würden.