Thüringer Allgemeine (Apolda)

Approbatio­n für ausländisc­he Ärzte

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Grundsätzl­ich können ausländisc­he Ärzte in Deutschlan­d die Approbatio­n erhalten, wenn sie das deutsche Staatsexam­en oder eine gleichwert­ige Ausbildung absolviert haben. Das gilt für Abschlüsse aus der EU, nötig ist dann nur eine Fachsprach­enprüfung. Nicht-EU-Ärzte müssen zusätzlich eine Kenntnispr­üfung ablegen. Von den Landesärzt­ekammern wird mittlerwei­le sogar gefordert, dass alle Ärzte aus Drittstaat­en für die Approbatio­n ein deutsches medizinisc­hes Staatsexam­en ablegen sollen. Klinikprak­tiker kritisiere­n, dass viele Ausländer dann allein an den sprachlich­en Hürden scheitern würden.

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Für ausländisc­he Ärzte ist es in Deutschlan­d mitunter nicht einfach. Foto: P. Pleul, dpa

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