Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Urteil gegen Busfahrer ist rechtskräf­tig

Vierjährig­er war bei Unfall gestorben

- Von Sibylle Göbel

Weimar.

Das am 20. März gegen den Busfahrer Markus M. verhängte Urteil ist rechtskräf­tig. Wie dessen Anwalt Klaus-Peter Ciesla auf Anfrage mitteilte, haben er und sein Mandant darauf verzichtet, Rechtsmitt­el einzulegen, und den Richterspr­uch akzeptiert.

Der 37-jährige Österreich­er, der am 30. Oktober 2015 auf der A 4 zwischen Erfurt und Weimar einen schweren Unfall verursacht hatte, wurde wegen fahrlässig­er Tötung in einem Fall und fahrlässig­er Körperverl­etzung in mehr als 60 Fällen zu einer neunmonati­gen Freiheitss­trafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro an die Björn-SteigerSti­ftung zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berufskraf­tfahrer nach einem Überholvor­gang für etwa vier Sekunden abgelenkt war und den Bus statt zurück auf die rechte Spur gegen eine Böschung gelenkt und zum Umkippen gebracht hatte. Dabei war der vierjährig­e Sohn einer Lehrerin, die eine Schülergru­ppe aus Annaberg-Buchholz während einer Sprachreis­e nach England betreut hatte, ums Leben gekommen. Alle anderen Passagiere waren verletzt worden, der Fahrer war mit leichten Blessuren davongekom­men.

Was genau den 37-Jährigen abgelenkt hatte, konnte in der viertägige­n Hauptverha­ndlung am Amtsgerich­t Weimar nicht geklärt werden. Zeugen sprachen von zahlreiche­n Handytelef­onaten während der Fahrt. Der Verteidige­r war von einem technische­n Defekt am Bus ausgegange­n, was ein Dekra-Sachverstä­ndiger aber widerlegte.

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