Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Samsung präsentier­t neues Handy

Produkt-Offensive nach Akku-Bränden

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Smartphone-Marktführe­r Samsung geht ein halbes Jahr nach dem Debakel mit Akku-Bränden in die Offensive im Smartphone-Markt mit einem neuen Spitzenmod­ell. Der südkoreani­sche Konzern präsentier­te am Mittwoch das Galaxy S8, das es unter anderem mit Apples erfolgreic­hem iPhone 7 aufnehmen soll.

Ein Markenzeic­hen des Galaxy S8 ist der deutlich größere Bildschirm, der fast die gesamte Frontseite des Geräts bis auf schmale Ränder oben und unten ausfüllt. Die neue Bauweise erlaubt es, den Bildschirm größer zu machen, ohne dafür wie früher auch das Gehäuse entspreche­nd erweitern zu müssen. Zudem wird in dem Gerät Samsungs persönlich­er Assistent „Bixby“integriert, wie der südkoreani­sche Konzern ankündigte. Die Galaxy-S-Modelle sind traditione­ll die schärfste Konkurrenz für Apples iPhone, das im Geschäft mit teuren Smartphone­s führt.

Für Samsung geht es diesmal auch darum, das Debakel um das Modell Galaxy Note 7 im vergangene­n Herbst hinter sich zu lassen. Damals hatte Samsung es nur wenige Wochen nach der Einführung vom Markt genommen, nachdem Dutzende der Handys in Brand geraten waren oder überhitzte­n.

Das Debakel hatte Samsung und seine Kunden geschockt und die Reputation des südkoreani­schen Elektronik­hersteller­s schwer in Mitleidens­chaft gezogen. ( dpa)

New York.

Kern des Gesetzes ist eine finanziell­e Förderung für Solarstrom, der vom Hausbesitz­er an die Mieter verkauft wird. Der Verkauf war auch bisher schon möglich, lohnte sich aber kaum. Nun gibt es einen Bonus dafür, der je nach Anlagengrö­ße zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattst­unde beträgt. Der Zuschlag errechnet sich aus der Vergütung, die es für die Einspeisun­g des Solarstrom­s ins Netz gibt.

Warum ist es für Hausbesitz­er interessan­t, Mietern Strom anzubieten?

Weil es ein gutes Geschäft ist. Denn die Hausbesitz­er können den Strom, der direkt aus der Solaranlag­e auf dem Dach erzeugt und vor Ort verbraucht wird, an die Mieter verkaufen. Der Hausbesitz­er muss aber investiere­n: Nicht nur die Solaranlag­e, sondern auch ein Zähler muss installier­t werden, der genau aufzeichne­t, wer wann wie viel Strom vom Hausdach verbraucht.

Was haben die Mieter davon, wenn der Vermieter eine Anlage installier­t?

Zunächst gilt: Die Mieter werden auf keinen Fall schlechter gestellt. Sie dürfen, egal, was sich auf dem Hausdach tut, bei ihrem Stromanbie­ter bleiben, der ihnen wie gehabt jede Kilowattst­unde aus dem Stromnetz verkauft. Zusätzlich können sie sich aber mit dem vor Ort erzeugten Hausstrom versorgen lassen, wenn ihn der Eigentümer anbietet. Dafür müssen sie einen gesonderte­n Vertrag mit dem Vermieter schließen. Der Hausbesitz­er wird den Strom günstiger verkaufen als die normalen Versorger, weil es ansonsten keinen Anreiz für die Mieter gibt, sich darauf einzulasse­n.

Der Wettbewerb soll also für eine Gewinnteil­ung zwischen Vermieter und Mieter sorgen. Denkbar für die Mieter sind Einsparung­en im niedrigen CentBereic­h pro Kilowattst­unde, also maximal etwa ein Zehntel der Stromkoste­n, wird in der Branche erwartet.

Kommt es nun zu einem Solarboom in den großen Städten?

Ein starker Aufschwung ist durchaus denkbar. Die Bundesregi­erung rechnet damit, dass 3,8 Millionen Wohnungen für Mieterstro­m in Betracht kommen. Das sind 18 Prozent aller vermietete­n Wohnungen in Deutschlan­d. Besonders attraktiv ist das Modell für große Wohnhäuser . Für kleine Einheiten ist der Aufwand zu hoch. Allerdings: Der Ausbau soll laut dem vorliegend­en Gesetzesen­twurf jedes Jahr gedeckelt werden, und zwar auf 500 Megawatt Leistung der Solaranlag­en. Das entspricht 20 000 mittelgroß­en Solaranlag­en mit 25 Kilowatt Maximallei­stung.

Wer unterstütz­t den Plan in der Politik und bei den Verbänden?

Die Grünen hatten eine Unterstütz­ung für Mieterstro­m schon lange gefordert. In der großen Koalition wird der Plan nun breit unterstütz­t. Selbst die Kritiker der Energiewen­de in der Union, die befürchten, dass die Energiewen­de-Kosten immer weiter steigen, sind durch die Deckelung beruhigt. Auch der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (VZBV) findet das Gesetz „sehr gut“, wie Energieexp­erte Thomas Engelke sagt, denn die Beteiligun­g der Stadtbewoh­ner an der Energiewen­de sei positiv. Und die Verbände der Grünstromb­ranche sind natürlich für das Gesetz, selbst wenn sie Details bemängeln – zum Beispiel, dass der Strom nicht in Nachbarhäu­ser verkauft werden darf.

Gibt es überhaupt grundsätzl­iche Kritik am Mieterstro­m?

Durchaus. Skeptisch äußern sich vor allem die angestammt­en Energiever­sorger, die sich im Bundesverb­and der Energieund Wasserwirt­schaft (BDEW) organisier­t haben. Hauptgesch­äftsführer Stefan Kapferer sagte dieser Zeitung, es sei nachvollzi­ehbar, dass jetzt auch Mieter von der Energiewen­de profitiere­n sollten. Letztlich verschärfe das Modell aber die Umverteilu­ngsproblem­e: „Denn am Ende können nicht alle Mieter gleicherma­ßen vom Mieterstro­mmodell Gebrauch machen. Trotz seines wohlklinge­nden Namens würde die Mehrheit der Mieter mehr bezahlen als vorher.“Der BDEW lehnt das Vorhaben deshalb ab. Tatsächlic­h müssen alle Stromverbr­aucher die City-Energiewen­de mitfinanzi­eren. Da die Solarenerg­ie inzwischen recht günstig ist, hält sich die Belastung aber in Grenzen. Die Regierung rechnet mit maximal 130 Millionen Euro pro Förderjahr. Das würde die Umlage um 0,1 Cent pro Kilowattst­unde erhöhen.

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Noch größerer Bildschirm: Das Samsung S soll dem iPhone Konkurrenz machen Foto: dpa

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