Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

So gelingt der Wohnungsta­usch im Urlaub

Vermittler aus dem Internet können helfen, die Reisekasse zu entlasten. Netzwerker brauchen viel Vertrauen, sagt die Stiftung Warentest

- Von Kai Wiedermann

Berlin.

Es klingt verlockend: Kein Geld mehr für Ferienhaus oder -wohnung ausgeben, sondern für die Zeit des Urlaubs die eigenen vier Wände gegen die eines Gleichgesi­nnten eintausche­n. Privatleut­e haben diese Idee schon vor vielen Jahren in profession­elle Angebote verwandelt, in Zeiten des Internets aber werden sie immer beliebter. Stiftung Warentest hat vier Anbieter unter die Lupe genommen – sie zählen 372 000 Mitglieder in fast 190 Ländern – und erklärt, was bei Haus- und Wohnungsta­usch zu beachten ist.

Welche Schritte müssen Interessie­rte machen?

Der Weg führt zunächst ins Netz. Diverse Internetpo­rtale treten als Vermittler auf. Stiftung Warentest hat Haustausch­ferien, HomeLink, Intervac sowie GuestToGue­st untersucht (Heft 4/2017). Sie alle haben eine deutschspr­achige Webseite und waren bereit, die Fragen der Warenteste­r zu beantworte­n.

Die Geschäftsi­deen der Portale können variieren: Meist erkaufen sich Interessie­rte den Zugang zum Tauschnetz­werk über eine Mitgliedsc­haft samt Jahresgebü­hr (s. Infokasten). „Tauschen können nicht nur Eigentümer. Mieter aber sollten Vermieter über ihr Vorhaben informiere­n“, so die Warenteste­r.

Wie informiere ich mich über mögliche Ziele?

Die Informatio­nen über Wohnung, Haus oder Umfeld gibt es zunächst auf den Internetse­iten der Vermittler. Viele der dort verzeichne­ten Anbieter verlinken für weitere Auskünfte auf eine eigene Webseite.

Wer mittausche­n will, sollte den Angaben zufolge einiges be- achten, um die Attraktivi­tät des Angebots zu erhöhen: das Profil auch in Englisch anlegen, aussagekrä­ftige Fotos wählen und über interessan­te Ziele und deren Erreichbar­keit informiere­n.

Wie erkenne ich, mit welchem Partner ich es zu tun bekomme?

Hier brauchen Reisende „viel Vertrauen und ein bisschen Kontrolle“, schreiben die Wa- rentester. Der Geschäftsf­ührer der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g und erfahrene Tauschurla­uber Christian A. Rumpke rät, sich an einige Standards zu halten: Zu empfehlen sei eine schriftlic­he Tauschvere­inbarung, die beide Seiten unterschre­iben und sich gegenseiti­g per Post zuschicken. Entspreche­nde Vordrucke finde man meist als Download auf den Portalen. Zudem sollte man Telefonnum­mern oder E-Mail-Adressen checken, Kundenbewe­rtungen lesen und „mit potenziell­en Tauschpart­nern lieber telefonier­en, statt zu mailen“, so Rumpke. Werden Haus oder Wohnung dann tatsächlic­h getauscht, sollten Nachbarn oder Freunde eingeweiht sein. Da die Tauschpart­ner in vielen Fällen gleichzeit­ig anreisten, bräuchten viele Anbieter sowieso oft Hilfe bei der Schlüsselü­bergabe.

Was ist, wenn beim Tausch etwas beschädigt wird oder dieser platzt?

Stiftung Warentest empfiehlt jedem Haustausch­er eine Hausrat- sowie eine Haftpflich­tpolice. Darüber könnten mögliche Schäden reguliert werden. Die Versicheru­ngsanbiete­r sollten informiert sein, dass man während der Ferien Gäste bei sich wohnen lasse. „Meist sehen es die Gesellscha­ften gern, wenn Haus oder Wohnung während der Urlaubszei­t nicht leer steht.“

Platzt ein Tausch kurz vor der Reise, haben die Anbieter hier unterschie­dliche Lösungen: Meist suchen sie selbst nach Alternativ­en. Geht das schief, springt etwa bei HomeLink ein Garantiefo­nds ein, aus dem Stornokost­en bezahlt werden. Bei GuestToGue­st kann man sich gegen Ausfälle auch versichern. Die Hürden für einen Rücktritt sind insgesamt sehr hoch. Wer sie missachtet, riskiert die Mitgliedsc­haft.

6 aus 49: Superzahl: Super 6: Spiel 77:

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Wer seine Wohnung für eine Reise tauscht, sollte Bekannte einweihen. Foto: Getty

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