Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Kein Anspruch auf Aktionspre­is

-

Rostock.

Angebote, Sonderprei­se, Rabatte: Händler werben in Prospekten häufig mit günstigen Waren. Der Kaufvertra­g kommt aber erst an der Kasse zustande. Das bedeutet: Wird an der Kasse ein höherer Preis gefordert, kann der Kunde nicht den niedrigere­n aus dem Prospekt verlangen.

Denn einen Rechtsansp­ruch auf Aktionspre­ise hat er nicht, erklärt die Verbrauche­rzentrale Mecklenbur­g-Vorpommern.

Verbrauche­r müssen Produkte allerdings auch nicht zu dem höheren Preis kaufen. Ging es an der Kasse zu schnell, um den Preis zu kontrollie­ren, sollten Kunden im unmittelba­ren Anschluss an die Bezahlung einen Blick auf den Kassenzett­el werfen. Wird erst dann – oder sogar erst nach dem Auspacken der Ware zu Hause – festgestel­lt, dass ein anderer Preis kassiert wurde als der beworbene oder am Regal ausgezeich­nete, sollten Betroffene das Unternehme­n unverzügli­ch auf den Fehler hinweisen. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany