Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Das neue Gesetz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Darin heißt es, dass jeder das Recht hat, seine Daten „in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten“und „sie einem anderen ohne Behinderung zu übermitteln.“Das gilt nicht nur für soziale Netzwerke, sondern auch für Datenverarbeiter wie E-Mail- und Messenger-Dienste, Foto-Plattformen oder Kfz-Versicherungen.
Bei der neuen EU-Verordnung geht es nicht nur um Datenschutz, sondern auch um Wettbewerb. Mit seinen bis zu zwei Milliarden Nutzern weltweit hat Facebook eine monopolistische Stellung. Das Recht zu wechseln könnte das ändern.