Thüringer Allgemeine (Artern)

1700 Euro Schadeners­atz nach Sturz aus einem Bus

Eine 71-jährige Frau hatte sich auf einer Mehrtagsfa­hrt beim Aussteigen schwer verletzt

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Mühlhausen. Die Fahrt der katholisch­en Gemeinde im Unstrut-Hainich-Kreis führte 2015 nach Belgien. Schon am ersten Tag passierte ein folgenschw­erer Sturz. Beim Aussteigen in Gent schloss der Busfahrer die Tür zu früh und klemmte eine 71-Jährige ein. Er hatte wohl gedacht, dass bereits alle Reisegäste den Bus verlassen hatten. Als er die Tür schnell wieder öffnete, drückte es die soeben noch eingeklemm­te Frau nach draußen, weswegen diese aufs Pflaster stürzte und sich schwer verletzte. Sie erlitt großflächi­ge Hämatome an mehreren Körperstel­len, hatte starke Schmerzen und konnte die Mehrtagesf­ahrt durch weitere Städte Belgiens nicht fortsetzen. Sie musste bis zur Heimfahrt im Hotel bleiben, während die anderen Brüssel, Antwerpen und Brügge besuchten.

Gut anderthalb Jahre später hat die Frau die Versicheru­ng des Busunterne­hmens auf Schmerzens­geld und Schadenser­satz vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen verklagt.

Zivilricht­er Uwe Gödicke regte angesichts des eindeutige­n Sachverhal­ts eine Lösung eines Schmerzens­geldes im Bereich zwischen 1000 und 1200 Euro an, die die beklagte Versicheru­ng ablehnt. Im Urteil stehen nun 1700 Euro. Der Richter berücksich­tige im Urteil auch den Umstand, dass sie zu Hause zunächst nicht allein zurechtkam und auf Hilfe der Nachbarn angewiesen war. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. (cg)

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