Versagen als Mahnung
Fremdenfeindliche Gewalttäter zu beobachten, zu verhaften und zu verurteilen, muss deutsche Staatsräson sein. Die Behörden dürfen im Kampf gegen Angriffe von rechts nicht versagen. Sie haben es schon einmal getan: bei der Mordserie des NSU – des selbst ernannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“, der von 2000 bis 2007 zehn Menschen ermordete.
Heute stellen die Abgeordneten des Bundestags ihren Bericht zum Abschluss des zweiten Untersuchungsausschusses vor, debattieren die Parlamentarier über die Lehren aus dem Behördenversagen. Denn nichts anderes war die Mordserie: eine Blamage für Justiz, Polizei und Verfassungsschutz. Nur durch einen Zufall kamen die Ermittler am Ende den mutmaßlichen Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf die Spur. Zu keiner Zeit konnten die Behörden die Taten zusammenführen. Stattdessen litten die Familien der Opfer jahrelang unter den falschen Verdächtigungen.
Entscheidend ist nun: Wie gehen die Behörden mit den Fehlern der Vergangenheit um? Auf der Trauerfeier für die Opfer des NSU sagte Kanzlerin Angela Merkel: „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken.“Tun sie das wirklich? Immer wieder kamen im Laufe der diversen Untersuchungsausschüsse im Bund und in den Ländern Informationen über einzelne Verfassungsschützer nur nach Medienberichten oder zähem Nachbohren der Abgeordneten heraus.
Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses ist in der aktuellen Sicherheitsdebatte eine Mahnung: Wer starke Behörden aufbaut, braucht eine starke Kontrolle durch das Parlament.