Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Rechtsrock in Themar zu laut für Uhu und Wanderfalk­e

Landratsam­t Hildburgha­usen verbietet Nazimusik-Treffen Anfang Juni. Entscheidu­ng wird von Naturschut­zgesetz gestützt

- Von Kai Mudra

Hildburgha­usen. Wer hätte das gedacht. Rechtsrock ist zu laut für Wanderfalk­en, den Uhu oder das Blaukehlch­en. Alles Tiere, die unter besonderem Schutz stehen und deshalb während und unmittelba­r nach ihrer Brutzeit auch Ruhe benötigen.

Diese Entspannun­g wird den Vögeln sogar gesetzlich garantiert. Das mussten Anfang Februar auch die Veranstalt­er eines weiteren Rechtsrock-Konzertes in Themar (Kreis Hildburgha­usen) zu Kenntnis nehmen.

Damals teilte ihnen bei einem Kooperatio­nsgespräch die zuständige Kreisverwa­ltung Hildburgha­usen mit, dass sie ihre für den 8. und 9. Juni dieses Jahres geplante Veranstalt­ung nicht durchführe­n dürfen. Es drohe ein Verbot auf Basis des Bundesnatu­rschutzges­etzes.

Nachdem die Veranstalt­er nicht reagierten, folgte der Bescheid, der das Rechtsrock-Konzert verbietet. Am 14. März sei dieser verschickt worden, sagte Landrat Thomas Müller (CDU) der Thüringer Allgemeine­n.

Vier Wochen beträgt die Frist, dagegen vorzugehen.

Ausdrückli­ch nennt Müller den Uhu, den Wanderfalk­en und das Blaukehlch­en als Beispiele dafür, welche Vögel das Gesetz zu diesem Zeitpunkt in der Region schützt. Er verweist darauf, dass das Bundesnatu­rschutzges­etz bereits den Bau von Autobahnen verhindert habe, aber auch bei Konzerten zur Anwendung kommen könne. Der nun eingeschla­gene Weg sei bereits 2017 geprüft worden. Weil die Konzerte da aber später lagen, fehlte diese Handhabe.

Anmelder des erneuten Neonazitre­ffens in Themar soll ein NPD-Funktionär sein. Im Vorjahr wehrte sich die Stadt massiv, aber erfolglos gegen die Konzerte und ihre rechtsextr­emen Unterstütz­er.

Mit 6000 Besuchern veranstalt­eten Rechtsextr­eme im Juli vergangene­n Jahres das deutschlan­dweit bisher größte Rechtsrock­konzert. Dabei registrier­te die Polizei zahlreiche Straftaten, unter anderem das Zeigen des verbotenen Hitlergruß­es.

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