Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Neuerungen in der Psychotherapie im Überblick
▶ ▶ Psychotherapeuten müssen pro Woche vier Stunden für Telefonsprechstunden zur Verfügung stehen und die Zeiten an die KV melden. Zusätzlich zu Kurz- und Langzeittherapien werden zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung niederschwelligere psychotherapeutische Sprechstunden ▶ ▶ sowie Akutbehandlungen eingeführt. (Akut-)sprechstunden (nicht Therapien!) können über die Terminservicestellen der KV erfragt werden. Psychotherapeuten dürfen Rehabilitationen, Krankenhausbehandlung und Krankentransporte verordnen, aber nicht krankschreiben.