Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Eu-gericht verurteilt Le Pen

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Brüssel.

Die ehemalige französisc­he Präsidents­chaftskand­idaten Marine Le Pen muss wegen der grundlosen Beschäftig­ung einer Mitarbeite­rin in ihrer Zeit als Europaabge­ordnete 300 000 Euro zurückzahl­en. Da Le Pen nicht habe nachweisen können, dass die Assistenti­n tatsächlic­h als solche tätig geworden sei, sei die Rückforder­ung des Eu-parlaments rechtmäßig, urteilte ein Eu-gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit einen Einspruch Le Pens ab. Le Pen war von 2009 bis 2017 Abgeordnet­e im Eu-parlament. (dpa)

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