Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Keine Umlage bei Staffelmie­te

-

Berlin.

Wer mit seinem Vermieter eine Staffelmie­te vereinbart hat, muss daraufhin keine weiteren Mieterhöhu­ngen befürchten. Das gilt auch dann, wenn Modernisie­rungs-arbeiten vorgenomme­n werden. Die Kosten für solche Maßnahmen dürfen Vermieter nicht auf Mieter mit Staffelmie­tvertrag umlegen, hat das Landgerich­t Berlin entschiede­n (Az.: 65 S 225/17). Dieses Vorgehen ist auch nachträgli­ch nicht möglich, wenn die Staffelmie­te ausgelaufe­n ist, berichtet die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany