Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Keine Umlage bei Staffelmiete
Berlin.
Wer mit seinem Vermieter eine Staffelmiete vereinbart hat, muss daraufhin keine weiteren Mieterhöhungen befürchten. Das gilt auch dann, wenn Modernisierungs-arbeiten vorgenommen werden. Die Kosten für solche Maßnahmen dürfen Vermieter nicht auf Mieter mit Staffelmietvertrag umlegen, hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 65 S 225/17). Dieses Vorgehen ist auch nachträglich nicht möglich, wenn die Staffelmiete ausgelaufen ist, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“. (dpa)