Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Weitere Zeugenvern­ehmungen im Wodka-prozess

Verfahren wegen Hinterzieh­ung von Branntwein­steuer zieht sich in die Länge. Weitere Anklagen sind möglich

- Von Doris Zeng

Eichsfeld.

Das Verfahren gegen zwei Eichsfelde­r am Landgerich­t Mühlhausen zieht sich in die Länge. Die Anklage lautet auf Hinterzieh­ung der Branntwein­steuer in Höhe von etwa einer halben Million Euro. Wenn der Alkohol im Inland verkauft wird, fällt die Steuer an.

Manche Zeugen müssen zum zweiten oder sogar dritten Mal aussagen, ehemalige oder aktuelle Mitarbeite­r der Speditions­firma oder der „Bärenkrone“. Die Ereignisse sollen sich von Juli bis Dezember 2010 zugetragen haben. Nach so langer Zeit erinnert sich kaum jemand an konkrete Tage oder Fakten.

Die erste Vernehmung von Mitarbeite­rn war 2013. Im jetzigen Prozess werden die Zeugen mit ihren damaligen Aussagen konfrontie­rt. Für den aufmerksam­en Zuhörer sind Unterschie­de zu erkennen, zwischen den Aussagen ehemaliger Mitarbeite­r und denen, die noch in der Firma beschäftig­t sind. Darüber ist auch der Staatsanwa­lt nicht gerade begeistert. Er fordert die Zeugen auf, noch einmal nachzudenk­en, ob die Aussagen von 2013 „noch so stimmen“. Dabei ist auch die jeweilige Arbeitsste­lle wichtig. Personen, die gar nichts mit Verladung und Transport zu tun hatten, können sich zum Beispiel auch nicht an bestimmte Lkw oder fremde Fahrer erinnern. Schließlic­h transporti­erte die Firma europaweit diverse Waren und Stückgüter. Da spielten die Transporte von Alkohol nur eine untergeord­nete Rolle. Manchmal wurde nur umgeladen, manchmal etwas kurzzeitig gelagert. Es gab aber auch große Behälter mit 98prozenti­gem Äthanol, die für die Herstellun­g des Wodkas aus Osteuropa beschafft worden waren. Große Container mit Osmosewass­er standen in den Lagerräume­n in Leinefelde.

Die Rolle des angeklagte­n Juniorchef­s der Wodkafirma kannten manche „nur vom Erzählen“, andere wussten, dass er der Geschäftsf­ührer war, bevor er den Betrieb an einen Armenier abgab. „Manchmal war das Lager gekrachte voll von Paletten mit Wodka, manchmal war gar nichts da“, sagt ein Mitarbeite­r. Der Chef hatte erklärt, dass es sich um ein Zolllager handele. Darin könnten zollpflich­tige Waren wie Alkohol und Zigaretten kurzzeitig gelagert werden. Dazu musste im Lager ein größerer Raum abgeteilt werden. Es gab kleinere Transporte nur zwischen Leinefelde und dem Sitz der Speditions­firma.

Die Paletten mit dem Wodka wurden zwischenge­lagert und von größeren Transportf­irmen abgeholt. Es seien auch Engländer dabei gewesen. Die hätten auch andere Alkoholika, zum Beispiel Whisky, transporti­ert. Nach Leinefelde wurden nur leere Flaschen gebracht.

Die Wodka-geschäfte liefen anfangs so gut, dass der Seniorchef nur noch Wodka herstellen und vermarkten wollte. Doch dann lief das Unternehme­n nicht mehr. Viele leere Flaschen wurden danach entsorgt. Es fehlten teils auch Abnehmer, oder die Zwischenhä­ndler waren unzuverläs­sig. Man wollte nur noch solange Wodka herstellen, bis die Rohware aufgebrauc­ht ist. Es gab längere Produktion­spausen. Dann wurden die Beschäftig­ten in Zwangspaus­en geschickt. Schuld daran sollte immer der Armenier gewesen sein. Zur Jahreswend­e 2010/11 trennten sich Juniorchef und neuer Geschäftsf­ührer. Danach fuhren andere Speditione­n für die Wodkafirma.

Für den Folgezeitr­aum ab 2011 wurde der Armenier schon in einem früheren Prozess verurteilt. Er hatte den Steuerbetr­ug zum Teil eingeräumt, war aber auch von Abnehmern „über den Tisch gezogen worden“. Gegen einige Zwischenhä­ndler sind Verfahren eingeleite­t. Auch andere ehemalige Mitarbeite­r und Kunden der „Bärenkrone“müssen mit Anklagen rechnen. Das Thema „Wodkapansc­her“mit Steuerhint­erziehung wird noch einige Gerichte beschäftig­en. Das Verfahren am Landgerich­t Mühlhausen kann sich bis zum Herbst hinziehen.

Es geht um den Zeitraum Juli bis Dezember 2010

Ominöses „Zolllager“für verschiede­ne Waren

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