Thüringer Allgemeine (Eisenach)
Kein Urteil zu Mindestlohn
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gestern nicht über den Tarifstreit zwischen einem Zusteller und einem Pressevertriebsunternehmen verhandelt. Der angesetzte Termin in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen – 5 AZR 383/16 – sei aufgehoben worden, teilte das Gericht dazu mit. Die Parteien hätten sich außergerichtlich auf einen Vergleich verständigt. In den vorangegangenen Instanzen dieser Auseinandersetzung hatte das Arbeitsgericht der Zahlungsklage in vollem Umfange stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hatte danach allerdings das Landesarbeitsgericht die Klage im Wesentlichen abgewiesen.