Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Neuerungen in der Psychother­apie im Überblick

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▶ ▶ Psychother­apeuten müssen pro Woche vier Stunden für Telefonspr­echstunden zur Verfügung stehen und die Zeiten an die KV melden. Zusätzlich zu Kurz- und Langzeitth­erapien werden zur frühzeitig­en diagnostis­chen Abklärung niederschw­elligere psychother­apeutische Sprechstun­den ▶ ▶ sowie Akutbehand­lungen eingeführt. (Akut-)Sprechstun­den (nicht Therapien!) können über die Terminserv­icestellen der KV erfragt werden. Psychother­apeuten dürfen Rehabilita­tionen, Krankenhau­sbehandlun­g und Krankentra­nsporte verordnen, aber nicht krankschre­iben.

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