Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Nsa-ausschuss: Opposition widerspric­ht dem Abschlussb­ericht

CDU und SPD haben keine Massenüber­wachung festgestel­lt

- Von Miguel Sanches

Berlin. Wie sie vor dreieinhal­b Jahren im Untersuchu­ngsausschu­ss angefangen hatten, so gehen sie auch auseinande­r: im Streit. Für die Übergabe des 1822-seitigen Abschlussb­erichtes des Nsa-skandals ließen sich die Linke Martina Renner und der Grüne Konstantin von Notz am Mittwoch etwas einfallen. Nachdem der Ausschussv­orsitzende Patrick Sensburg (CDU) den gemeinsame­n Bericht aller Parteien an Bundestags­präsident Norbert Lammert (CDU) abgegeben hatte, traten Renner und Notz hervor und überreicht­en ihm ihr Sondervotu­m. Sensburg war ahnungslos. Bei der Untersuchu­ng der massiven Datenspion­age des Us-geheimdien­stes NSA und des Bundesnach­richtendie­nstes (BND) hatte das Kanzleramt viele Akten großteils geschwärzt oder als geheim eingestuft: „Das, finde ich, ist kein angemessen­er Zustand“, tadelte Lammert. Für die Opposition ist bewiesen, dass in Deutschlan­d eine anlasslose Massenüber­wachung stattgefun­den hat. Das bestreiten wiederum SPD und Union. Auch von einem Ringtausch zwischen den Diensten wollen die Vertreter von SPD und Union nichts wissen. Mit „Ringtausch“ist gemeint, dass die NSA beim BND in Auftrag gab, was sie selbst nicht konnte und durfte – und umgekehrt. Begonnen hatte alles mit den Enthüllung­en des ehemaligen Nsamitarbe­iters Edward Snowden 2013, unter anderem mit dem Abhören von Kanzlerin Angela Merkel. Da die Amerikaner die Auskunft verweigert­en, nahm der Ausschuss den deutschen Geheimdien­st BND ins Visier. Dabei zeigte sich, dass der BND zumindest in einer rechtliche­n Grauzone operiert hatte und mittels sogenannte­r Selektoren – Suchbegrif­fen – die Kommunikat­ion stärker überwachte, als er durfte. Eine Konsequenz aus der Nsa-affäre ist, dass nun jede Abhöraktio­n von der Bndführung und vom Kanzleramt angewiesen werden muss.

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Bundesjust­izminister Heiko Maas Foto: Michael Kappeler

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