Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Schwerpunk­te und Fachrichtu­ngen

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Verändern und Aufarbeite­n von Bekleidung

Damen: Kleider, Gesellscha­ftskleider (Abend- und Brautkleid­er), Kostüme, Jacken, Mäntel. Herren: Sakkos, Anzüge, Gesellscha­ftskleidun­g (Smoking, Cut oder Frack), Jacken und Mäntel

Ausbildung­sablauf Die Ausbildung­sdauer beträgt drei Jahre. Zur Ermittlung des Ausbildung­sstandes ist eine Zwischenpr­üfung durchzufüh­ren. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildung­sjahres stattfinde­n. Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenpr­üfung ab.

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