Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
1700 Euro Schadenersatz nach Sturz aus einem Bus
Eine 71-jährige Frau hatte sich auf einer Mehrtagsfahrt beim Aussteigen schwer verletzt
dass bereits alle Reisegäste den Bus verlassen hatten. Als er die Tür schnell wieder öffnete, drückte es die soeben noch eingeklemmte Frau nach draußen, weswegen diese aufs Pflaster stürzte und sich schwer verletzte. Sie erlitt großflächige Hämatome an mehreren Körperstellen, hatte starke Schmerzen und konnte die Mehrtagesfahrt durch weitere Städte Belgiens nicht fortsetzen. Sie musste bis zur Heimfahrt im Hotel bleiben, während die anderen Brüssel, Antwerpen und Brügge besuchten.
Gut anderthalb Jahre später hat die Frau die Versicherung des Busunternehmens auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vor dem Amtsgericht Mühlhausen verklagt.
Zivilrichter Uwe Gödicke regte angesichts des eindeutigen Sachverhalts eine Lösung eines Schmerzensgeldes im Bereich zwischen 1000 und 1200 Euro an, die die beklagte Versicherung ablehnt. Im Urteil stehen nun 1700 Euro. Der Richter berücksichtige im Urteil auch den Umstand, dass sie zu Hause zunächst nicht allein zurechtkam und auf Hilfe der Nachbarn angewiesen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (cg)