Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Gewächshaus mit Riss
Wir haben ein Gewächshaus bestellt, das wir zu Ostern verschenken wollen. Das Paket war beschädigt und die Folie ist gerissen. Was können wir tun? Es antwortet Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ist ein Schaden schon äußerlich erkennbar, müssen sie den Schaden direkt beim Paketboten anzeigen. Andernfalls gilt die Vermutung, das Paket sei unbeschädigt bei Ihnen angekommen. Zeigt sich ein Schaden erst nach dem Auspacken, ist die Beschädigung innerhalb von 7 Tagen beim Postunternehmen anzuzeigen. Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmen Ware, trägt der Verkäufer das Risiko für Schäden und Verlust auf dem Transportweg. Übersteht die Ware den Versand nicht schadlos, muss der Verkäufer dafür einstehen. Zeigen Sie also auch beim Verkäufer den Schaden an und vereinbaren Versand neuer Ware oder gegebenenfalls Erstattung des Kaufpreises. Der Käufer trägt nur dann das Risiko, wenn er selbst den Paketdienstleister bestimmt hat oder bei einer Privatperson Ware gekauft hat.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von bis Uhr unter