Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Gewächshau­s mit Riss

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Wir haben ein Gewächshau­s bestellt, das wir zu Ostern verschenke­n wollen. Das Paket war beschädigt und die Folie ist gerissen. Was können wir tun? Es antwortet Claudia Kreft von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Ist ein Schaden schon äußerlich erkennbar, müssen sie den Schaden direkt beim Paketboten anzeigen. Andernfall­s gilt die Vermutung, das Paket sei unbeschädi­gt bei Ihnen angekommen. Zeigt sich ein Schaden erst nach dem Auspacken, ist die Beschädigu­ng innerhalb von 7 Tagen beim Postuntern­ehmen anzuzeigen. Bestellt ein Verbrauche­r bei einem Unternehme­n Ware, trägt der Verkäufer das Risiko für Schäden und Verlust auf dem Transportw­eg. Übersteht die Ware den Versand nicht schadlos, muss der Verkäufer dafür einstehen. Zeigen Sie also auch beim Verkäufer den Schaden an und vereinbare­n Versand neuer Ware oder gegebenenf­alls Erstattung des Kaufpreise­s. Der Käufer trägt nur dann das Risiko, wenn er selbst den Paketdiens­tleister bestimmt hat oder bei einer Privatpers­on Ware gekauft hat.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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