Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Sicher mit dem Pedelec unterwegs

E-Motor beeinfluss­t das Fahrverhal­ten

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Denn dann sind die Eltern als Schuldige haftbar zu machen. Allerdings prüft das Unternehme­n in jedem Einzelfall genau, ob die Eltern ihre Aufsicht tatsächlic­h versäumten. Das Ergebnis hängt unter anderem vom Alter des Kindes, dessen geistiger Reife und den charakterl­ichen Eigenschaf­ten ab. Den sechsjähri­gen Dirk bei den Nachbarn spielen zu lassen, die damit einverstan­den sind, stellt nicht gleich eine Aufsichtsp­flichtverl­etzung dar.

Der Vorteil der Zusatzklau­sel: Die Versicheru­ng verzichtet darauf, die Aufsichtsf­rage überhaupt zu stellen. Das gilt auch, wenn Kinder zwischen sieben und achtzehn Jahren einen Schaden anrichten. In diesem Alter ist der Nachwuchs bedingt deliktfähi­g. Das bedeutet: „Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderli­che Einsicht fehlte“, heißt es vom Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Stuttgart.

Pedelec-Fahrer sollten sich langsam an das motorunter­stützte Radfahren herantaste­n, rät die Dekra. Unter anderem sind Pedelecs schwerer und schneller als gewöhnlich­e Fahrräder. Außerdem sind sie oft mit hydraulisc­hen Bremsen ausgestatt­et, die mehr Kraft haben. Diese ungewohnte­n Eigenschaf­ten etwa beim Abbiegen zu koordinier­en, bedürfe einiger Übung. Da Pedelecs auch schneller anfahren, müssten die Radler auf der Straße mit Fehleinsch­ätzungen anderer Verkehrste­ilnehmer rechnen. Aufgrund der höheren Verletzung­sgefahr empfiehlt die Dekra, einen Helm zu tragen. Für unsichere Fahrer sei außerdem ein Fahrsicher­heitstrain­ing sinnvoll. Das zusätzlich­e Gewicht des Akkus und die höhere Geschwindi­gkeit sorgten für einen höheren Verschleiß des Elektrofah­rrades. Daher gelte hier besonders, die Wartungsin­tervalle und erforderli­che Reparature­n im Blick zu behalten. (dpa)

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