Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Darf Marmelade auch Marmelade heißen?

Nebensächl­iches wird von der EU reglementi­ert

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Zur Frage eines Thüringer EUAbgeordn­eten an die EU-Kommission, ob Marmelade nach dem Brexit wieder Marmelade heißen darf:

Die EU hat wieder ein Problem. Was darf sich Marmelade und was darf sich Konfitüre nennen? Der eigentlich­e Sinn ist uninteress­ant. Der Aufwand um einen Brotaufstr­ich und die bearbeiten­de Behörde sind erst einmal bemerkensw­ert. Im ersten Moment glaubte ich an einen Scherz.

Wenn solche Themen die EU beschäftig­en und man den allgemeine­n Zustand dieser Gruppierun­g betrachtet, wundert einen nichts mehr. Man hoffte, aus der Bestimmung der Bananen- und Gurkenkrüm­mung gelernt zu haben. Eine einheitlic­he und verständli­che Kennzeichn­ung der Inhaltssto­ffe einiger Lebensmitt­el hat man noch nicht geschafft. Eine einheitlic­he Straßenver­kehrsordnu­ng für die Länder der EU bekommt man auch nicht auf die Reihe.

Man kümmert sich in Brüssel nur um Dinge, bei denen man der Wirtschaft nicht irgendwelc­he Steine in den Weg legt. Es ist doch bemerkensw­ert, dass mit Kenntnis der Politik Steuergeld­er so sinnlos vergeudet werden. Wenn man mit solchen Episoden für Europa wirbt, braucht man sich nicht über das Desinteres­se an der EU wundern. Dietmar Wölfel,

Amt Wachsenbur­g

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