Schlichten statt richten
Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Läuft es gut, ist es ein Gewinn für alle. Wenn nicht, kann der heimische Garten schon mal zu einer Nahkampfzone werden. Tabea Höhne Vizevorsitzende der Landesvereinigung Thüringen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Die Schlichtung ist eine Möglichkeit, unterhalb eines Gerichtsverfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung eines strittigen Problems zu kommen. Der dabei hergestellte Vergleich wird schriftlich festgehalten. Die Verpflichtungen, die darin eingegangen werden, sind 30 Jahre gültig. Schiedsfrauen und -männer leisten ihre Arbeit im Ehrenamt. Zuständig ist jeweils die Schiedsstelle, in der ein Antragsgegner seinen Wohnsitz hat. Die Amtsgerichte gelten als Aufsichtsbehörde.
In Thüringen gab es 2015 insgesamt 228 Schiedsstellen. Dort wurden insgesamt 217 Anträge für eine Schlichtung bei bürgerlichen Streitigkeiten gestellt, von denen 122 mit einem Vergleich beendet werden konnten. Hinzu kamen 509 sogenannte Tür- und Angelfälle, bei denen ein Problem ohne Schlichtungstermin gelöst werden. Informationen über die zuständige Schiedsstelle gibt es in den Gemeinden, den Stadtverwaltungen, bei der Polizei oder in den Amtsgerichten.