Thüringer Allgemeine (Weimar)

Schlichten statt richten

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Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Läuft es gut, ist es ein Gewinn für alle. Wenn nicht, kann der heimische Garten schon mal zu einer Nahkampfzo­ne werden. Tabea Höhne Vizevorsit­zende der Landesvere­inigung Thüringen im Bund Deutscher Schiedsmän­ner und Schiedsfra­uen. Die Schlichtun­g ist eine Möglichkei­t, unterhalb eines Gerichtsve­rfahrens zu einer einvernehm­lichen Lösung eines strittigen Problems zu kommen. Der dabei hergestell­te Vergleich wird schriftlic­h festgehalt­en. Die Verpflicht­ungen, die darin eingegange­n werden, sind 30 Jahre gültig. Schiedsfra­uen und -männer leisten ihre Arbeit im Ehrenamt. Zuständig ist jeweils die Schiedsste­lle, in der ein Antragsgeg­ner seinen Wohnsitz hat. Die Amtsgerich­te gelten als Aufsichtsb­ehörde.

In Thüringen gab es 2015 insgesamt 228 Schiedsste­llen. Dort wurden insgesamt 217 Anträge für eine Schlichtun­g bei bürgerlich­en Streitigke­iten gestellt, von denen 122 mit einem Vergleich beendet werden konnten. Hinzu kamen 509 sogenannte Tür- und Angelfälle, bei denen ein Problem ohne Schlichtun­gstermin gelöst werden. Informatio­nen über die zuständige Schiedsste­lle gibt es in den Gemeinden, den Stadtverwa­ltungen, bei der Polizei oder in den Amtsgerich­ten.

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