Betriebsrente: Bundesarbeitsgericht ruft Europäischen Gerichtshof an
Haftung des Unternehmens nach einem Betriebsübergang soll geprüft werden. Kläger erhoffen sich höhere Bezüge
Erfurt. Der Europäische Gerichtshof wird sich mit dem Anspruch auf betriebliche Renten im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens mit anschließendem Betriebsübergang auseinandersetzen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat zwei Verfahren weitergeleitet. Es soll geprüft werden, ob europäisches Recht die engen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Insolvenzrecht aushebeln würde. Nur dann könnten die Kläger höhere Betriebsrenten erhalten.
Nach der geltenden Versorgungsordnung berechnet sich die Betriebsrente nach der Anzahl der Dienstjahre und dem – zu einem bestimmten Stichtag vor dem Ausscheiden – erzielten Gehalt. Der ehemalige Arbeitgeber der Kläger eröffnete am 1. März 2009 das Insolvenzverfahren. Einen Monat später ging die Firma aufgrund eines Betriebsübergangs auf ein anderes Unternehmen über. Einer der Kläger erhält nun von seinem alten Unternehmen eine monatliche Betriebsrente von 145 Euro und vom Pensionssicherungsverein (PSV), dem gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung, eine Altersrente von 817 Euro. Während der PSV für die Berechnung das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens maßgebliche Gehalt des Klägers zugrunde legte, tat dies die neue Firma nicht. (nb)