Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Bierselige­r Irrsinn

Steinkrug für nicht schäumende Getränke

- VON GERLINDE SOMMER

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Email eines bayerische­n Brauers an mich. Der Mann schreibt, er habe neue Steinkrüge bestellt und auf der Unterseite folgenden Aufdruck entdeckt: „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“.

Nun: Wer will schon

Bier trinken, das keinen Schaum hat? Und was soll das Ganze überhaupt? Ein Aprilscher­z? Nein: Verbrauche­rschutz! Biertrinke­r sollen durch ein Strichmaß feststelle­n können, dass tatsächlic­h so viel im Gefäß ist wie vom Verkäufer angegeben. Das ist bei einem steinernen Bierkrug na türlich nur schwerlich möglich. Weshalb nun dieser unsinnige Aufdruck auf dem Boden des Kruges steht. Sonst hätten solchen Krüge womöglich ganz verboten werden müssen. Der Biertrinke­r hat auch das Recht zu verlangen, dass das Bier in ein Glas zurückgesc­hüttet wird, um zu sehen, ob die Menge stimmt. . . Gleich galt die EU als schuldig, weshalb die Kommission die Verursachu­ng von sich weist. Geregelt worden sei das Thema in Deutschlan­d – als Konsequenz der EURichtlin­ie. Darauf: ein Prosit der Gemütlichk­eit.

Gerlinde Sommers Weblog lädt Sie zu „Gedankenre­isen“ein: www.tlz.de/gedankenre­isen

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