Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Bierseliger Irrsinn
Steinkrug für nicht schäumende Getränke
Liebe Leserinnen, liebe Leser
Email eines bayerischen Brauers an mich. Der Mann schreibt, er habe neue Steinkrüge bestellt und auf der Unterseite folgenden Aufdruck entdeckt: „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“.
Nun: Wer will schon
Bier trinken, das keinen Schaum hat? Und was soll das Ganze überhaupt? Ein Aprilscherz? Nein: Verbraucherschutz! Biertrinker sollen durch ein Strichmaß feststellen können, dass tatsächlich so viel im Gefäß ist wie vom Verkäufer angegeben. Das ist bei einem steinernen Bierkrug na türlich nur schwerlich möglich. Weshalb nun dieser unsinnige Aufdruck auf dem Boden des Kruges steht. Sonst hätten solchen Krüge womöglich ganz verboten werden müssen. Der Biertrinker hat auch das Recht zu verlangen, dass das Bier in ein Glas zurückgeschüttet wird, um zu sehen, ob die Menge stimmt. . . Gleich galt die EU als schuldig, weshalb die Kommission die Verursachung von sich weist. Geregelt worden sei das Thema in Deutschland – als Konsequenz der EURichtlinie. Darauf: ein Prosit der Gemütlichkeit.
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