Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Gesetz macht Spielhallen zu schaffen
Thüringen will mit neuen Regeln Zahl dieser Betriebe reduzieren – Vielerorts gibt es keine Konzessionen
ERFURT/GERA. Ein neues Gesetz trifft Betreiber von Spielhallen in Thüringen hart: 67 Betriebe haben vergangenes Jahr ihre Konzession verloren. Am stärksten betroffen ist Gera, wo von 28 erfassten Spielhallen Ende 2016 ein Jahr später nur noch sieben mit einer regulären Erlaubnis des Landes übrig geblieben sind. Das geht aus Zahlen des Wirtschaftsministeriums hervor. Landesweit sank die Zahl der Konzessionen von 415 im Jahr 2016 auf 348 ein Jahr später. Grund für den Rückgang sind neue Regeln, die im Thüringer Spielhallengesetz festgelegt sind. Das Land setzte damit im Jahr 2012 Vorgaben des Glücksspielländerstaatsvertrags um, auf die sich die Bundesländer zuvor geeinigt hatten. Eine Übergangsfrist für bestehende Spielhallen lief im Sommer 2017 aus. Laut Wirtschaftsministerium war das Ziel der Ländervereinbarung in erster Linie die Suchtprävention, „die nicht zuletzt durch eine Reduzierung des gewerblichen Glücksspielangebots erreicht werden soll“. In Erfurt hat fast die Hälfte der Spielhallen ihre Erlaubnis vom Land verloren – 21 von 38 Betrieben gingen leer aus, in Weimar bekamen sechs von elf Spielhallen keine neue Konzession, in Eisenach drei von neun, und in Jena ist eine von zwei Spielhallen betroffen. Nur in Suhl können alle neun Glücksspielbetriebe weiter machen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums will eine Reihe von Spielhallenbetreibern ihre Ablehnungsbescheide nicht akzeptieren. Sie legten bei den Gewerbeämtern Widerspruch ein. Demnach sprachen einige Verwaltungsgerichte Duldungsverfügungen aus. Somit bleibt noch unklar, welche Betriebe vielleicht doch weitermachen können. In Thüringen muss es zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand geben – Luftlinie. Außerdem dürfen sich in unmittelbarer Nähe einer Spielhalle keine Suchthilfestellen oder Einrichtungen befinden, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Auch Mehrfachkonzessionen sind im Freistaat verboten.
Das Thüringer Sozialministerium geht von 11 000 pathologischen und problematischen Glücksspielern aus. Es bezieht sich auf die Untersuchung zu Glücksspielverhalten und -sucht in Deutschland der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2015. (dpa)